Problematischer Umgang mit Andersdenkenden

Russischer Oppositioneller verurteilt Problematischer Umgang mit Andersdenkenden

Die Bundesregierung hat das zweitinstanzliche Urteil gegen den russischen Oppositionspolitiker Nawalny mit Beunruhigung zur Kenntnis genommen. Es bestünden Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Das erklärte Regierungssprecher Seibert in der Regierungspressekonferenz am Freitag.

1 Min. Lesedauer

Am Mittwoch (8. Februar) hatte ein Berufungsgericht in der russischen Stadt Kirow ein Urteil vom 13. Juli 2013 bestätigt. Es wirft Alexej Nawalny, einem Oppositionspolitiker und bekannten Blogger in Russland, Veruntreuung vor.

Zweifel an Rechtsstaatlichkeit

"Das Strafmaß von fünf Jahren auf Bewährung wegen eines von hier aus schwer nachvollziehbaren Tatvorwurfs erweckt abermals Zweifel, ob wirklich strafrechtliche Motive im Vordergrund der Anklage standen und ob rechtsstaatliche Prinzipien ausreichend Beachtung gefunden haben", stellte Regierungssprecher Steffen Seibert klar. Ein Richterspruch des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofes zum Ersturteil habe von Willkür seitens der russischen Behörden gesprochen.

Alexej Nawalny (geb. 1976) will als Kandidat bei den Präsidentschaftswahlen 2018 gegen Staatspräsident Wladimir Putin antreten. Dies könnte er nicht, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg hatte das erste Urteil 2016 als willkürlich und politisch motiviert bezeichnet. Nawalny kündigte an, dass er gegen seine abermalige Verurteilung in Berufung gehen wolle.

Opposition in Bedrängnis

Die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtmäßigkeit politischer Betätigung seien grundlegend für die Entwicklung der Demokratie in Russland, so Seibert weiter. "Russland hat sich zur Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention verpflichtet", rief der Regierungssprecher in Erinnerung. Die Bundesregierung stelle in diesem Zusammenhang erneut fest, "dass die russische Justiz es der Opposition in Russland zunehmend schwer macht, sich politisch zu betätigen".

Das Urteil vom Mittwoch sei "nur ein weiteres Beispiel für den aus unserer Sicht problematischen Umgang mit Andersdenkenden in der Russischen Föderation", kritisierte Seibert. Wenn dieses Urteil Rechtskraft erlangte und Nawalny deswegen das passive Wahlrecht aberkannt bekäme, "dann würde einer der wenigen Kandidaten der Opposition von den Wahlen ausgeschlossen."