Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Bund und Länder vereinbaren Verlängerungen der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen

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Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Bund und Länder vereinbaren Verlängerungen der Wirtschaftlichkeitshilfe und der Anerkennung freiwilliger Absagen

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  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Ländern darauf verständigt, den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen an zwei wichtigen Stellen zu verlängern.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Der Sonderfonds ist das zentrale Instrument des Bundes zur Absicherung von Kulturveranstaltungen gegen pandemiebedinge Risiken. Aktuell stehen viele Veranstalterinnen und Veranstalter von Konzerten, Festivals oder Tourneen vor der Entscheidung, ob sie eine Durchführung unter den derzeitigen Auflagen wirtschaftlich verantworten und organisatorisch umsetzen können. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung der Wirtschaftlichkeitshilfe und integrierten Ausfallabsicherung bieten wir den Veranstaltern die dringend benötigte Planungssicherheit bis Ende dieses Jahres.“

Zum einen wird die Wirtschaftlichkeitshilfe bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter zudem mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung hierfür nur für Termine bis zum 31. März 2022 möglich. Damit wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe der Laufzeit der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden angeglichen, die weiterhin Veranstaltungstermine bis Ende 2022 gegen pandemiebedingte Ausfälle absichert.

Zum anderen wird der Zeitraum, in dem freiwillige Absagen im Rahmen der Ausfallabsicherungen anerkannt werden, um einen Monat verlängert. Der Sonderfonds erkennt demnach freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 31. März 2022 stattfinden sollten, als „pandemiebedingt“ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Auch Verschiebungen sind möglich.

Weitere Informationen zum Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bietet die Seite https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/

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