Im Wortlaut
Themen: Lage in Tunesien, Termine des Bundeskanzlers (Besuch des Zentrums für Brennstoffzellentechnik in Duisburg, Besuch der Freiwilligen Feuerwehr Duisburg, Freundschaftsspiel der Frauenfußballnationalmannschaft gegen Schweden in Duisburg, Teilnahme an einer Veranstaltung anlässlich des Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022), Reise der Bundesentwicklungsministerin und des Bundesarbeitsministers nach Ghana und Côte d’Ivoire, Gewalt gegen Polizeikräfte bei einem Einsatz in Trier, Auszahlung der Energiepauschale für Studierende, Dissens zwischen dem Wirtschafts- und dem Finanzminister im Rahmen der Haushaltsberatungen, Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zu Verbandsklagen, Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, LNG-Terminals in Deutschland, KI-Verordnung, Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur anlasslosen Auswertung von Handys von Geflüchteten durch das BAMF, Zuwanderung nach Deutschland, Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Entgeltgleichheit für gleiche Arbeit
- Mitschrift Pressekonferenz
- Freitag, 17. Februar 2023
Sprecher: SRS Büchner, May (BMZ), Heim (BMAS), Lawrenz (BMI), Reichel (BMBF), Haufe (BMWK), Nimindé-Dundadengar (BMF), Collatz (BMVg), Zimmermann (BMUV), Hoh (BMJ), Burger (AA), Schäfer (BMFSFJ)
Vorsitzende Szent-Iványi eröffnet die Pressekonferenz und begrüßt SRS Büchner sowie die Sprecherinnen und Sprecher der Ministerien.
SRS Büchner (zur Lage in Tunesien): Die Bundesregierung sieht mit großer Sorge, dass in den vergangenen Tagen viele Vertreter der tunesischen Opposition, Politiker, Journalisten und Aktivisten verhaftet wurden. Demokratische Grundsätze der freien Meinungsäußerung und politischen Vielfalt sowie des Rechtsstaats müssen in einem demokratisch verfassten Land wie Tunesien gelten. Die Aufforderung des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, Volker Türk, zur Einhaltung fairer und rechtsstaatlicher Verfahren sowie zur Unabhängigkeit der Justiz teilen wir.
Tunesien befindet sich in einer schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Lage. Wir wollen die tunesische Bevölkerung nicht alleinlassen, sondern zur Überwindung der Herausforderungen beitragen. Aus unserer Sicht führt der beste Weg aus der Krise über ein Programm des Internationalen Währungsfonds. Tunesien sollte dies rasch abschließen.
Wie immer am Freitag ein Blick auf die Termine des Bundeskanzlers in der kommenden Woche.
Am Dienstag, den 21. Februar, gegen 14 Uhr, besucht der Bundeskanzler das Zentrum für Brennstoffzellentechnik (ZBT) in Duisburg. Das ZBT an der Universität Duisburg-Essen ist eine der führenden Forschungseinrichtungen in Deutschland für die Entwicklung von Brennstoffzellen, Wasserstofftechnologien und Energiespeicher.
In Anwesenheit des Kanzlers der Universität Duisburg-Essen, Jens Andreas Meinen, lässt sich der Bundeskanzler bei einem Rundgang die Funktionsweise einer Brennstoffzelle sowie einer Wasserstofftankstelle erklären. Auch wie eine Elektrolyse und die Brennstofferzeugung, beispielsweise für den Luftverkehr funktionieren, wird dem Bundeskanzler anschaulich erläutert.
Im Anschluss - das wird gegen 15 Uhr sein - unterhält sich Olaf Scholz in einem nicht presseöffentlichen Gespräch mit Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern der Universität.
Danach, gegen 15.50 Uhr, wird Bundeskanzler Scholz die Freiwillige Feuerwehr Duisburg besuchen, konkret den Löschzug 530 in Homberg. Die Duisburger Feuerwehrleute stehen stellvertretend für über eine Million Bürgerinnen und Bürger, die sich in Deutschland bei der freiwilligen Feuerwehr engagieren, und zwar durch alle Generationen, beginnend mit der Jugendfeuerwehr. Sie sorgen dafür, dass wir sicher leben und nachts ruhig schlafen können.
Olaf Scholz möchte mit den Feuerwehrleuten über ihre tägliche Arbeit im Dienst für die Allgemeinheit sprechen. Er wird eine Feuerwehrübung beobachten und sich mit den Feuerwehrleuten über besondere Einsätze des Löschzugs austauschen. Zu nennen sind hier die Flutkatastrophe 2021, die Pandemie, der Aufbau und die Versorgung von Flüchtlingsunterkünften sowie die Mitwirkung bei Hilfsgüterlieferungen für die Opfer des Erdbebens in der Türkei. Zudem soll das Thema „Gewalt gegen Einsatzkräfte“ erörtert werden.
Mit seinem Besuch will der Bundeskanzler allen den Rücken stärken, die sich - sogar in ihrer Freizeit - für ein gutes und sicheres Zusammenleben in unserem Land einsetzen.
Dann, am Abend des Dienstags - wir sind noch immer beim 21. Februar -, wird der Bundeskanzler das Freundschaftsspiel der Frauenfußballnationalmannschaft gegen Schweden in Duisburg besuchen. Er wird kurze Gespräche mit Bundestrainerin Voss-Tecklenburg und DFB-Präsident Neuendorf führen. Mit dem Besuch des Länderspiels möchte der Bundeskanzler seine besondere Wertschätzung für den Frauenfußball in Deutschland zum Ausdruck bringen.
Die deutschen Spielerinnen haben im Sommer 2022 bei der Frauenfußball-EM durch ihren Teamgeist, ihren unbedingten Siegeswillen und ihr herausragendes fußballerisches Können die Fans begeistert. Durch ihr selbstbewusstes Auftreten bei diesem Turnier sind sie Vorbilder für viele Frauen und Mädchen im Sport, aber auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen.
Am Aschermittwoch findet keine Kabinettssitzung statt.
Am Freitag, den 24. Februar, hat der Bundespräsident gemeinsam mit dem Botschafter der Ukraine, Oleksii Makeiev, um 10.30 Uhr zu einer zentralen Veranstaltung anlässlich des Jahrestages des russischen Überfalls auf die Ukraine am 24. Februar 2022 ins Schloss Bellevue eingeladen. An dieser Veranstaltung wird auch der Bundeskanzler teilnehmen. Geplant sind eine Rede des Bundespräsidenten sowie ein Beitrag des ukrainischen Präsidenten Selenskyj. Weitere Programmpunkte werden eine Podiumsdiskussion sowie eine Rede des ukrainischen Botschafters sein. Musikalisch wird die Veranstaltung unter anderem von ukrainischen Musikstipendiaten begleitet.
Noch ein Hinweis für alle Interessierten: Die Veranstaltung wird auf www.bundespräsident.de im Livestream übertragen.
So weit zu den Terminen des Bundeskanzlers.
May: Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze wird gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 20. bis 24. Februar nach Westafrika reisen. Die Länder sind Ghana und Côte d’Ivoire. Im Fokus der gemeinsamen Reise stehen die Arbeitsbedingungen am Anfang der Lieferkette. In Ghana werden sie Gespräche mit der ghanaischen Regierung und mit Sozialpartnern führen und sich die Arbeitsbedingungen in der Textillieferkette anschauen. Beispielsweise besuchen sie eine Textilfabrik.
Heim: Anschließend reisen Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vom 22. bis zum 24. Februar nach Côte d’Ivoire, um sich einen Eindruck von den Arbeitsbedingungen am Anfang globaler Kakaolieferketten zu verschaffen. Auch hier werden die beiden vom Generaldirektor der Internationalen Arbeitsorganisation, Gilbert Houngbo, begleitet. Neben Gesprächen mit Regierungsvertretern und Sozialpartnern wollen sich Schulze und Heil bei Projektbesuchen am Beispiel der Kakaolieferkette ein konkretes Bild davon machen, wie die neuen Lieferkettenregelungen vor Ort zu besseren Arbeitsbedingungen und weniger Umweltzerstörung führen können.
Frage: Es geht um Gewalt gegen Einsatzkräfte. Der stellvertretende Regierungssprecher hat das schon einmal angesprochen. Uns erreichte eine Meldung aus Trier, wonach Polizeikräfte nach einem Einsatz in einer Diskothek massiv attackiert wurden. Deswegen die Frage an das BMI: Wie bewerten Sie die Ereignisse? Wahrscheinlich müssen Sie sie erst einmal analysieren. Passt das in das Schema, dass Einsatzkräfte wieder attackiert werden?
SRS Büchner: Wenn ich darf, würde ich das kurz übernehmen und dann gerne an das BMI abgeben.
Die Bundesregierung verurteilt auf das Schärfste, dass Polizisten angegriffen und verletzt werden, die im Einsatz ihrer Aufgabe nachkommen, für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Die Gewalt und Provokation, die die Polizeibeamten in Trier erleben mussten, sind nicht akzeptabel. Wer Gewalt gegen Einsatzbeamte der Polizei ausübt, muss mit aller Härte und Konsequenz des Gesetzes verfolgt werden.
Es zeigt sich, dass es notwendig war, die Strafvorschriften zum Schutz von Polizei- und Rettungskräften erheblich zu verschärfen, zuletzt 2017. Nun geht es darum, dass das Strafrecht gegen Gewalttäter, die den Rechtsstaat und seine Vertreter missachten, mit aller Konsequenz angewandt und durchgesetzt wird. Dass die staatliche Rechtsordnung konsequent durchgesetzt wird, schulden wir all denjenigen, die jeden Tag auf der Straße stehen, ihren Kopf hinhalten und sich Gefahren aussetzen, um unsere Sicherheit zu gewährleisten.
Lawrenz: Ich kann dazu nur ergänzen, dass sich die Bundesinnenministerin in Kürze dazu äußern wird.
Frage: Ich habe eine Frage an das Bildungs- und Forschungsministerium. Es geht noch einmal um das Thema, das wir bereits in den vergangenen Pressekonferenzen gelegentlich behandelt haben, nämlich um die Auszahlung der wertvollen 200 Euro an Studenten zur Bewältigung der Energiekosten. Studierendenorganisationen haben jetzt einmal aufgeschlüsselt, wie der Weg ist, um an dieses Geld zu kommen. Dabei fällt besonders auf, dass die wesentliche Voraussetzung eine BundID ist. Es gibt zwar noch ein paar andere Möglichkeiten; die sind aber noch komplizierter. Können Sie uns erklären, warum es einer BundID, also einer digitalen Identität, bedarf, um 200 Euro an Studenten auszuzahlen, die ansonsten völlig unkompliziert zweimal im Jahr zum Beispiel ein Semesterticket erhalten, was durchaus werthaltiger und kostenträchtiger ist?
Dr. Reichel: Vielen Dank für die Frage. - In der Tat ist das BundID-Konto die wichtige Voraussetzung, um die Einmalzahlung beantragen zu können. Die Form der Beantragung liegt allerdings in der Hand der Länder. Die haben dieses Format gewählt und dies auch datenschutzrechtlich geprüft. Dagegen gab es keine substanziellen Einwände. Im Kern geht es darum, dass sich die Studierenden ausweisen müssen. Es gibt nirgendwo eine zentrale Liste beim Bund, welche Studierenden berechtigt sind und wie viele Studierende oder Fachschüler es gibt. Deswegen müssen sie sich identifizieren, um diese Einmalzahlung beantragen zu können.
Zusatzfrage: Diese Identifikation ist natürlich auch eine Voraussetzung, um Semestertickets zu erhalten. Wenn die Identität der Studenten nicht bekannt wäre, könnten sie gar kein Semesterticket erhalten. Die Frage ist zum einen: Warum funktioniert es, ohne BundID zweimal im Jahr Semestertickets an die Berechtigten zu geben?
Zum Zweiten: Es wird der Verdacht erhoben, dass die Voraussetzung der BundID in Wahrheit ein Programm zur Popularisierung der BundID sei. Ich glaube, im Moment verfügen weniger als eine halbe Million Menschen über eine solche. Wenn man das jetzt für Millionen von Studenten zur Voraussetzung macht, dann ist das ein unglaublicher Booster, um die digitale Identität zu fördern. Ist das der wirkliche Grund, warum man dieses etwas komplizierte Verfahren wählt?
Dr. Reichel: Wie gesagt: Zu der genauen Organisation der Identifikation müssten Sie bei den Ländern nachfragen. Ich würde für den Bund aber verneinen, dass das das Ziel dieser Antragsart ist.
Frage: Vielleicht kann uns Herr Lawrenz aus dem für die BundID zuständigen Haus mitteilen, wie der Stand bei der BundID vor Beginn der Antragstellung war und wie er heute ist und wie viele Nutzer dort zu verzeichnen sind.
Lawrenz: Die Zahlen müsste ich Ihnen nachreichen; die habe ich nicht parat.
Frage: Frau Reichel, Ihr Ministerium und Ihre Ministerin haben versprochen, dass die 200 Euro in diesem Winter kommen werden. Halten Sie daran fest?
Dr. Reichel: Das ist das Ziel des Ministeriums. Da sind wir auf der Zielgeraden. Die letzten Schritte liegen nun in der Hand der Länder. Einige habe sich selbst bereits dazu gemeldet, schon vor dem eigentlichen Termin eine Pilotphase zu starten, sodass das noch in diesem Winter beantragt werden kann. Einige Länder sind ein bisschen früher dran, andere ein bisschen später.
Zusatzfrage: Auf Ihrer Webseite steht nur, dass der Antrag bis Mitte März möglich sein soll. Das ist ja etwas anderes, als dann die 200 Euro auf dem Konto zu haben. Wann endet denn bei Ihnen der Winter?
Dr. Reichel: Der Winter endet, wenn der Winter endet. Das kann man auch kalendarisch nachschauen. Der Antrag soll bis spätestens dahin möglich sein. Wie schnell dann die Auszahlung funktioniert, liegt auch in der Hand der Länder.
Zusatz: Das ist aber etwas anderes als das, was Sie versprochen haben, nämlich dass die 200 Euro diesen Winter kommen werden, also dass das auf dem Konto landet.
Dr. Reichel: Ich habe dem, was ich gesagt habe, jetzt nichts hinzuzufügen.
Frage: Nur ganz kurz noch, damit es kein Missverständnis gibt: Mit dem Winter ist tatsächlich dieser Winter 2022/2023 gemeint?
Dr. Reichel: Ich glaube, dazu muss ich mich jetzt nicht weiter einlassen.
Zusatz: Dieses Jahr hat zweimal Winter, einmal zum Beginn und einmal zum Ende.
Zusatzfrage: Geht es um den kalendarischen oder um den meteorologischen Winter?
Dr. Reichel: Ich habe alles dazu gesagt, was ich dazu sagen kann.
Zusatzfrage: Können Sie das vielleicht nachreichen?
Dr. Reichel: Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Vorsitzende Szent-Iványi: Ich glaube, das macht an dieser Stelle jetzt keinen Sinn, Herr Kollege.
Frage: Wir hören über einen Dissens innerhalb der Koalition zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister, der über Briefe ausgetragen wird, und zwar im Rahmen der Haushaltsberatungen. Die Frage an Herrn Büchner: Wie bewertet der Bundeskanzler, dass zwei Kabinettsmitglieder das per Briefe erörtern, die dann auch noch an die Öffentlichkeit kommen?
SRS Büchner: Vorweg könnte man vielleicht sagen: Angesichts der Tatsache, dass so viele E-Mails geschickt werden, ist es doch schön, wenn auch einmal Briefe geschrieben werden.
Aber ganz im Ernst: Die Haushaltsberatungen haben einen geordneten Ablauf. Innerhalb der Bundesregierung besteht Konsens, dass die finanziellen Spielräume in den kommenden Haushaltsjahren sehr begrenzt sein werden und dass die Schuldenregel eingehalten werden muss. Auf dieser Grundlage werden die Haushaltsberatungen jetzt geführt. Aktuell befinden wir uns im Aufstellungsverfahren für den Bundeshaushalt 2024. Der Eckwertebeschluss des Kabinetts ist für den 15. März vorgesehen. Über einzelne Zwischenstände werden wir hier jetzt nicht berichten.
Zusatzfrage: Ist diese Briefform mit einer Wortwahl, die manche Medien dazu bewegt, von einer Brieffeindschaft zu sprechen, normal? Ist das der Ton in der Koalition?
SRS Büchner: Das möchte ich jetzt nicht weiter bewerten. Ich habe, glaube ich, alles Nötige dazu gesagt.
Frage: Auch vom Verteidigungsminister gibt es die Ankündigung, das 2-Prozent-Ziel einzuhalten, was ja demnächst auch innerhalb der Nato kodifiziert werden soll etc. pp. Das würde dann 10 Milliarden Euro mehr bedeuten. Wie muss man sich das vorstellen? Wie geht der Prozess jetzt weiter? Sucht man nach Einsparpotenzialen in einzelnen Häusern? Geben Sie uns einfach einmal eine Idee, wie jetzt der weitere Vorgang ist.
SRS Büchner: Der Prozess ist, dass es Gespräche zwischen den Ministern über ihre Budgets gibt. Wenn wir diese Gespräche abgeschlossen haben, haben wir die Eckwerte des Bundeshaushalts für das Jahr 2024. Die teilen wir Ihnen dann mit. Jetzt sozusagen Wasserstände über den Stand der Gespräche mitzuteilen, was man an welcher Stelle tun kann, um zu einem verfassungsgemäßen Haushalt zu kommen, das werden wir nicht machen.
Frage: In diesem Briefduell, so möchte ich es einmal nennen - es geht jetzt nicht um Wasserstände, sondern um die Systematik -, treffen zwei Positionen aufeinander, die eine des Finanzministers, der sagt: Die Schuldenbremse ist einzuhalten. Daran halten wir uns. Das hat auch das Kabinett beschlossen. Punkt. - Der Wirtschaftsminister sagt: Das stimmt schon. Aber wie hoch das dann ist, hängt natürlich davon ab, wie hoch der Bundeshaushalt ist. Es gibt auch die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmen zu generieren. - Dafür sieht der Finanzminister, wenn ich das richtig sehe, keinen Anlass. Da treffen zwei Systematiken aufeinander.
Ich habe die Frage zunächst an den Regierungssprecher: Sieht der Bundeskanzler beide argumentativen Ansatzpunkte gleichberechtigt gültig?
SRS Büchner: Der Bundeskanzler wird sich jetzt in den laufenden Haushaltsberatungen nicht zu diesen Details äußern. Ich habe Ihnen gesagt, was die Grundlage für die Haushaltsberatungen ist. Es gibt auch keinen Dissens in der Bundesregierung darüber, dass die Schuldenregel des Grundgesetzes eingehalten werden muss. Auf dieser Basis werden die Gespräche jetzt geführt.
Zusatzfrage: Meine Frage an das Bundeswirtschaftsministerium ist: Minister Habeck argumentiert, wenn man zusätzliche Einnahmen generieren kann, dann ist natürlich auch der Betrag, der für die Schuldenbremse gültig wird, ein anderer. Welche Möglichkeiten zusätzlicher Einnahmen sehen Sie und schlagen Sie vor?
Haufe: Ich kann den Ausführungen von Herrn Büchner nichts weiter hinzufügen. Das alles sind Gespräche, die wir intern in der Regierung führen. Dahin gehören sie im Moment. Deswegen kann ich mich dazu nicht weiter äußern.
Nimindé-Dundadengar : Vielleicht darf ich das für das Finanzministerium noch unterstreichen. - Der Ablauf des Haushaltsaufstellungsverfahrens ist Ihnen ja bekannt. Das ist hier schon in der Vergangenheit an verschiedener Stelle detailliert dargestellt worden. Wie mein Kollege vom Wirtschaftsministerium ausgeführt hat, kann ich den Ausführungen des stellvertretenden Regierungssprechers nichts hinzufügen. Sie kennen die Abläufe des Haushaltsverfahrens. Termine sind Ihnen auch schon genannt worden. Wie üblich, wird dann entsprechend kommuniziert.
Frage: Meine Frage an das Wirtschaftsministerium geht in eine ähnliche Richtung. In dem Brief wird der Wegfall von Subventionen erwähnt. Was kann man sich darunter vorstellen?
Haufe: Zu Haushaltsverhandlungen gehört auch, dass es unterschiedliche Prioritätensetzungen gibt. Das ist in einer Bundesregierung normal. Mehr kann ich dazu im Moment nicht sagen. Die Haushaltsverhandlungen finden derzeit in der Bundesregierung statt. Wir informieren, sobald diese abgeschlossen sind. Das sind sie nicht; das ist ja sichtbar.
Frage: Bedeutet das, wenn man die Briefe jetzt liest, dass Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag wie zum Beispiel die Kindergrundsicherung, dann doch zur Disposition stehen, oder wie ist das zu verstehen?
SRS Büchner: Das ist erst einmal so zu verstehen, dass wir Haushaltsberatungen in der Bundesregierung haben und dass wir diese Beratungen, wie es die beiden Kollegen aus dem Wirtschafts- und Klimaschutzministerium sowie dem Finanzministerium gerade gesagt haben, intern und nicht hier in der Bundespressekonferenz führen. Deshalb können wir jetzt nicht zu Fragen etwas sagen: Wird das noch passieren? Wird das kommen? Können wir noch was ganz anderes machen? - Genau das werden wir jetzt hier nicht erörtern, auch wenn ich das natürlich verstehe. Wenn ich auf Ihrer Seite sitzen würde, würde ich das auch fragen. Aber wir werden das nicht machen.
Frage: Herr Büchner, ich habe im Koalitionsvertrag geschaut. Helfen Sie mir einmal, ob der Satz, den ich zitiere, noch immer gilt. Da steht:
Wir wollen zusätzliche Haushaltsspielräume dadurch gewinnen, dass wir im Haushalt überflüssige, unwirksame und umwelt- und klimaschädliche Subventionen und Ausgaben abbauen.
SRS Büchner: Mir ist nicht bekannt, dass der Koalitionsvertrag nicht gilt.
Zusatzfrage: Ist das auch die Haltung des Bundesfinanzministeriums?
Nimindé-Dundadengar: Ich habe meinen bisherigen Ausführungen nichts hinzuzufügen und kann auch zu den Erwiderungen von Herrn Büchner nichts ergänzen.
Zusatzfrage: Also gilt auch Ihrer Ansicht nach der Satz, dass klimaschädliche Subventionen abzubauen sind?
Nimindé-Dundadengar: Herr Büchner hat sich eben dazu geäußert. Ich habe dem nichts hinzuzufügen.
Frage: Ich habe zu den 10 Milliarden Euro eine Frage an Herrn Collatz. Können Sie uns sagen, welche Lücken damit gefüllt werden sollen und was am Ende nicht gemacht werden könnte, wenn das Geld nicht kommt?
Collatz: Das kann ich natürlich nicht, weil diese 10 Milliarden Euro in den Medien verbreitet werden, aber noch in keiner Hinsicht bestätigt sind. Auch für uns gilt, dass zu laufenden Haushaltsverhandlungen einzelne Zahlen und Zwischenstände von meiner Seite aus nicht kommentiert werden können. Der Minister hat sich ja in dieser Woche hinreichend dazu geäußert, wie er das mit dem Haushalt sieht. Dem habe ich nichts hinzuzufügen.
Zusatzfrage: Das heißt, die Frage der Munitionsbeschaffung, auch mit Blick auf die Ukraine, ist davon unabhängig?
Collatz: Ich möchte die Zahlen nicht kommentieren und nur darauf hinweisen, dass es durchaus Unterschiede zwischen dem Einzelplan 14, dem Einzelplan 60 und anderen Haushalten gibt.
Frage: Herr Büchner, vielleicht mögen Sie uns einfach noch den Hinweis geben, ob der Kanzler möglicherweise in irgendeiner Form eine außergewöhnliche Notsituation für gegeben hält, sei es nur durch die beschränkte Wehrfähigkeit der Bundeswehr.
SRS Büchner: Das ist mir nicht bekannt.
Frage: Noch einmal zu der Überprüfungsnotwendigkeit der umweltschädlichen, überflüssigen Subventionen laut Koalitionsvertrag. Es handelt sich dann in der Summe um bis zu 60 Milliarden Euro. Kann das Finanzministerium uns sagen, wie dieser Überprüfungsprozess in realita stattfindet? Irgendwann müsste man ja einmal festgestellt haben, das und das ist überflüssig und kann gestrichen werden. Wie findet dieser Prozess statt, und wie weit sind Sie? Ich gehe davon aus, dass Sie federführend sind.
Nimindé-Dundadengar: Ich glaube, diese Frage betrifft jetzt nicht mehr die Haushaltsverhandlungen, sondern konkret einen Vorgang aus dem Koalitionsvertrag. Der Koalitionsvertrag wird innerhalb der Bundesregierung entsprechend umgesetzt. Dann wird, wie üblich, darüber kommuniziert, wenn Entscheidungen vorliegen. Vielleicht konkretisieren Sie Ihre Frage noch. Wir waren eben beim Haushalt.
Zusatzfrage: Ja, sehr gerne. - Wenn die Vorgabe des Koalitionsvertrags ist, dass erweiterte Finanzspielräume, also mehr Etat, dadurch zustande kommen können, dass umweltschädliche und überflüssige Subventionen abgebaut werden, dann muss die Tatsache, was in welcher Höhe umweltschädlich und überflüssig ist, durch ein Überprüfungsverfahren realisiert und festgestellt werden. Da das haushaltsrelevant ist, gehe ich davon aus, dass diese Überprüfung als Verfahren unter Ihrer Regie stattfindet. Deswegen wüsste ich gerne: Wer macht das in welchem Zeitraum, und wie weit sind Sie damit? Das war der Kern der Frage.
Nimindé-Dundadengar: Das macht die Bundesregierung, die die entsprechenden Maßnahmen dann prüft und umsetzt. Sie haben den Begriff „Subventionen“ verwendet. Das kann in verschiedener Form stattfinden. Dann sind gegebenenfalls teilweise auch unterschiedliche Häuser für die konkrete zu überprüfende Maßnahme zuständig. Aber noch einmal: Das erfolgt innerhalb der Bundesregierung und wird sukzessive abgearbeitet. Dazu habe ich jetzt keinen neuen Stand mitzuteilen.
Zusatzfrage: Üblicherweise hat, wenn mehrere Ressorts betroffen sind, eines die Federführung. Können Sie uns bitte möglicherweise im Wege der Nachlieferung wissen lassen, ob Ihr Haus für den Fall der Überprüfung der Subventionen auch im Hinblick auf Umweltschädlichkeit, Überflüssigkeit und Etaterhöhungspotenzial federführend ist und wie dieser Prozess real gestaltet ist? Nur zu sagen: „Das machen wir in der Bundesregierung“, ist eine Antwort, die, ehrlich gesagt, wenig erhellend ist.
Nimindé-Dundadengar: Noch einmal: Ich kann jetzt keine konkrete Aussage dazu treffen. Ich nehme das gerne mit. Wenn es möglich ist, dazu etwas nachzuliefern, dann tun wir das, wie üblich, natürlich sehr gern.
Frage: Herr Haufe, ist dem BMWK bisher eine Überprüfung klimaschädlicher Subventionen bekannt?
Haufe: Klima- und umweltschädliche Subventionen werden durchgehend gemonitort, zum Beispiel durch das Umweltbundesamt oder durch andere Organisationen. Die sind alle bekannt. Natürlich haben wir davon auch Kenntnis und kennen wir diese Zusammenstellungen und Bewertungen.
Zusatzfrage: Das UBA zeigt auf, dass eigentlich alle Subventionen mittelfristig abgebaut werden müssen, um den 2045-Pfad einzuhalten. Wie ist da der Stand? Hat das BMWK klimaschädliche Subventionen im Blick, die als Erstes abgebaut werden können und sollten?
Haufe: Ich werde mich jetzt nicht weiter über Details einlassen, die wir momentan in der Bundesregierung besprechen. Das ist ein netter Versuch, über einen Umweg noch weiter Einblick zu bekommen, wo sich die Regierung gerade wie über ihre Prioritätensetzung einigt. In diesem Prozess befinden wir uns gerade. Mehr kann ich dazu heute nicht sagen.
Lawrenz (zur Gewalt gegen Polizeikräfte bei einem Einsatz in Trier): Ich kann Ihnen jetzt zu der ersten Frage dieser Pressekonferenz die Äußerungen der Bundesinnenministerin zu Trier mitteilen:
Den massiven Gewaltausbruch gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte heute Nacht in Trier verurteile ich scharf. Sich zusammenzurotten und mit Eisenstangen und Flaschen auf Einsatzkräfte loszugehen, zeigt nichts als rohe Gewalt, die mit aller Härte verfolgt und geahndet werden muss.
Den verletzten Polizistinnen und Polizisten wünsche ich von Herzen baldige Genesung. Den Beamtinnen und Beamten, die eingeschritten sind und ihre Kolleginnen und Kollegen geschützt haben, danke ich herzlich.
Dieser Gewaltausbruch heute Nacht zeigt auch: Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte riskieren Gesundheit und manchmal ihr Leben für unser aller Sicherheit. Sie haben für ihre harte und gefährliche Arbeit jeden Respekt und Anerkennung verdient.
Frage: Ich habe eine Frage an das BMUV zum Thema Verbandsklagen. Seit gestern gibt es dazu einen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. Was fehlt Ihnen konkret in dem Entwurf des Justizministers Buschmann zu den Verbandsklagen? Warum ist das aus Ihrer Sicht nicht verbraucherschutzfreundlich genug?
Zimmermann: Danke für Ihre Frage. - Vielleicht lassen Sie mich zunächst sagen, dass auch uns ein Anliegen war, dass das Gesetzgebungsverfahren jetzt schnellstmöglich weitergehen kann. Dass wir in der Sache aber noch einen Dissens haben, ist zwischen uns auch klar. Auf der Basis des letzten Einigungsstands werden wir dazu dann weiter konstruktive Gespräche führen.
Für uns als BMUV, als Verbraucherschutzministerium, ist entscheidend, dass die EU-Vorgaben auch wirklich verbraucherinnen- und verbraucherfreundlich umgesetzt werden. Der Entwurf, der in die Länder- und Verbändeanhörung gegangen ist, berücksichtigt die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher aus unserer Sicht noch nicht ausreichend. Im Zuge der anstehenden Befassung der Ressorts und der Öffentlichkeit werden diese Punkte sicher diskutiert. Für uns als Verbraucherschutzministerium ist entscheidend, dass möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher von der Verbandsklage profitieren. Hierfür ist neben der Frage, welche Verbände Klage erheben können, unter anderem wichtig, bis zu welchem Zeitpunkt sich Betroffene einer Klage anschließen können. Weitere strittige Punkte sind meines Wissens bereits im Versendungsschreiben genannt.
Zusatzfrage: Der Entwurf liegt Ihrem Haus ja seit September vor, und in seiner jetzigen Form enthält der Entwurf keine wirklichen Neuerungen. Warum hat das so lange gedauert, warum haben Sie vier Monate lang das Vorhaben blockiert, dass der Entwurf an die Verbände versendet wird? Dadurch hat man jetzt ja noch größeren Zeitdruck; denn zum 25. Juli gilt die Umsetzungsfrist, ansonsten muss die Bundesregierung beziehungsweise der Staat Strafen zahlen.
Zimmermann: Ihrer Wortwahl „blockiert“ würde ich mich so nicht anschließen. Selbstverständlich waren die Beteiligten in den letzten Monaten nicht untätig, sondern es gab intensive und konstruktive Gespräche. Wie gesagt, es besteht ja auch noch inhaltlicher Dissens und weiterer Gesprächsbedarf. Es war uns als BMUV eben auch wichtig, dass das Verfahren jetzt weitergehen kann. Sie wissen ja, dass Gesetzentwürfe, die in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, auch nicht immer schon vollständig in der Regierung geeint sind; das ist ja nichts Ungewöhnliches. Aber der Eindruck, der jetzt vielleicht durch Ihre Wortwahl entstehen könnte, dass da monatelang einfach nichts passiert sei und nur blockiert wurde, möchte ich zurückweisen. Selbstverständlich gab es da intensiven Austausch, und wie gesagt, auf Basis des letzten Standes gehen wir davon aus, dass wir weiter konstruktive Gespräche für eine Lösung führen.
Zusatzfrage: An das BMJ: Ist der Entwurf aus Sicht des BMJ verbraucherschutzfreundlich genug?
Hoh: Aus unserer Sicht möchte ich hervorheben, dass der Bundesjustizminister schon darauf hingewiesen hat, dass mit dem Entwurf zum einen die Justiz spürbar entlastet wird und zum anderen wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart das bewährte Modell der Musterfeststellungsklage weiterentwickelt und dadurch ein ausgewogener und vor allem fairer Rechtsrahmen für alle Beteiligten geschaffen wird.
Zusatzfrage: Ich möchte es vielleicht noch einmal konkret machen: Es gibt bereits jetzt die Forderung, dass der Zeitraum für das Eintragen in die Klageregister verlängert werden sollte, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Zeit bekommen, um sich auch nach einem Urteil einer Klage anschließen zu können. Wie stehen Sie zu dieser konkreten Idee?
Hoh: Unser Referentenentwurf sieht im Moment vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Ansprüche spätestens am Tag vor dem ersten gerichtlichen Termin beim Verbandsklageregister anmelden müssen, und nach der ersten mündlichen Verhandlung können sie sich bis zum Ende des Verhandlungstages auch wieder abmelden. Das entspricht bewährten Regelungen der Musterfeststellungsklage und erfüllt auch den Auftrag des Koalitionsvertrages, der eine anwenderfreundliche Umsetzung vorsieht. Der Entwurf setzt dabei auf ein bekanntes Verfahren, mit dem die Verbraucherinnen und Verbraucher bisher auch gut zurechtgekommen sind.
Wichtig ist: Durch die Anmeldung wissen dann die Gerichte und die Parteien, welche einzelnen Ansprüche der Klage zugrunde liegen und nicht verjähren können. Deshalb ist die Regelung so auch in dem Entwurf enthalten. Würde man das jetzt anders machen, also würde man eine Anmeldung auch noch nach Verkündung des Urteils oder bis kurz vor dem Urteil zulassen, könnten Verbraucher ohne Risiko den Verfahrensablauf abwarten, was dann wiederum keine faire Verteilung der Kosten und Risiken nach sich ziehen würde.
Frage: Herr Büchner, ist für den Neustart der deutsch-russischen Beziehungen eine Deputinisierung Russlands Voraussetzung?
SRS Büchner: Ich glaube, die Haltung der Bundesregierung und des Bundeskanzlers in der Frage des Ukraine-Kriegs ist völlig klar. Ich wiederhole sie hier gerne: Russland darf den Krieg nicht gewinnen. Die Ukraine muss ihre Souveränität und territoriale Integrität verteidigen können, und dabei unterstützt Deutschland die Ukraine.
Zusatzfrage: Mehrere Regierungsmitglieder haben mehrmals beteuert, man unterstütze die Ukraine so lange wie notwendig und mit den Mitteln, die notwendig sind. Hat man da ein bestimmtes Ereignis im Kopf oder ist das vollkommen ergebnisoffen?
SRS Büchner: Das Ereignis habe ich Ihnen ja gerade genannt: Wenn es der Ukraine gelungen ist, ihre territoriale Integrität wiederherzustellen und wieder als souveränes Land zu funktionieren - zum Beispiel indem sich die russischen Truppen komplett zurückziehen -, dann ist sozusagen dieses Ziel erreicht. Das heißt aber nicht, dass dann unsere Unterstützung für die Ukraine endet, sondern dann geht es natürlich darum - und darum bemüht sich die Bundesregierung und hat dazu schon wesentliche Initiativen gestartet -, den Wiederaufbau in Gang zu bekommen und langfristig auch dafür zu sorgen, dass die Ukraine sicher und in Frieden leben kann.
Frage: Herr Büchner, bedeutet diese Aussage, die Sie gerade gemacht haben, dass ein Ende des Krieges und auch Waffenstillstandsverhandlungen aus Sicht der Bundesregierung voraussetzen, dass russische Truppen das Territorium der Ukraine in den Grenzen von 1991 zuvor verlassen?
SRS Büchner: Ich treffe hier keine Detailaussagen darüber, was exakt passieren muss. Die Ukraine selbst ist ja sichtbar bereit zum Frieden, wie sich aus dem Zehn-Punkte-Plan, der vorgelegt wurde, und aus anderen Initiativen ergibt. Russland muss durch einen Truppenrückzug solche Friedensgespräche möglich machen.
Zusatzfrage: Eben darauf beziehe ich mich, weil Sie vorher sagten, Russland müsse das Territorium der Ukraine verlassen, sodass die territoriale Integrität wiederhergestellt ist. Das bedeutet ja logischerweise, dass Russland grundsätzlich seine Truppen von diesem Territorium abziehen muss. Das ist die Position der Bundesregierung, richtig?
SRS Büchner: Die Position der Bundesregierung ist und war immer, dass die Ukraine selbst definiert, was exakt die Voraussetzungen sind.
Frage: In einem Essay, der, glaube ich, Anfang dieser Woche veröffentlicht wurde, würde Jürgen Habermas dem entgegnen, dass es schon ein sehr schwerer Brocken Arbeit ist, der Ukraine diese Verantwortung allein zu überlassen, weil der Westen auch eigene legitime Interessen und eigene Verpflichtungen hat. Zum Beispiel operiert man in diesem Krieg in einem weiteren geopolitischen Umkreis und muss auch andere Interessen berücksichtigen als die Ukraine, und man trägt auch eine ganz andere moralische Verantwortung für Opfer und Zerstörung, die mit westlichen Waffen geschehen. Die Frage ist: Hält die Bundesregierung es in diesem Zusammenhang nicht für sinnvoll, Verhandlungen anzustreben, bei denen als Ereignis herauskommt, dass Russland sich zurückzieht und keine Landgewinne gegenüber dem Stand vor dem 24. Februar 2022 hat?
SRS Büchner: Der Beitrag von Jürgen Habermas ist, glaube ich, allen bekannt. Ich werde hier nicht anfangen, in die Exegese von Habermas einzusteigen. Die Haltung der Bundesregierung, was die Voraussetzungen für einen Friedensprozess sind, habe ich Ihnen gerade geschildert.
Burger: Lassen Sie mich einen Punkt ergänzen, weil ich das nicht so im Raum stehenlassen will, wie Sie es gerade dargestellt haben. Die Verantwortung für Zerstörung und Tod in der Ukraine trägt ganz ausschließlich diejenige Seite, die diesen Krieg vom Zaun gebrochen hat, und das ist Russland.
Zusatz: Ich habe zitiert.
Frage: Meine Frage geht an das BMWK zum Thema von LNG-Terminals. Da gab es jetzt Verwirrung in der Berichterstattung, dass in Sachen von LNG-Terminals vor Rügen eine Kapazität von 38 Milliarden Kubikmetern angegeben wurde, Herr Haufe, und das hat jetzt Ihr Ministerium dementiert, dass dies ein Missverständnis sei. Dabei ist das ja zum Beispiel im Entwurf der Planungsgenehmigung des Bergamtes Stralsund für diese Pipeline angegeben, diese Zahl, und auch in Ihrer internen Aufstellung zu den geplanten FSRUs von Dezember 2022 war für die Terminals vor Lubmin eine Gesamtkapazität von 39 Milliarden Kubikmetern genannt worden. Woher kommt denn das Missverständnis?
Haufe: Erst einmal würde ich, glaube ich, grundsätzlich sagen wollen, dass die Planungen für ein LNG-Terminal am Standort Lubmin noch nicht abgeschlossen sind. Wir befinden uns hier mitten in der Planungsphase, mitten in der Projektplanung - so kann man es auch nennen -, und in der gibt es natürlich auch noch eine Reihe von Änderungen. Das würde ich erst noch einmal klarstellen, weil dazu ja unterschiedliche Darstellungen in dieser Woche erfolgt sind. Teilweise wurde es so dargestellt, als hätte man schon finale Entscheidungen getroffen. Das ist eben genau nicht der Fall.
Zu Ihrer Frage nach der Zahl 38 bcm: Ich denke, man muss zwei verschiedene Dinge trennen. Im Projekt, wie es bisher vorgesehen ist, soll eine Einspeisung vor der Küste erfolgen, also nicht direkt am Standort Lubmin, sondern entfernt davon. Im Gespräch ist, dass man dafür eine 38 Kilometer lange Anbindungsleitung bauen könnte. Diese Variante würde die Anlandung vor der Küste mit dem Hafen verbinden.
Zu der Zahl 38 bcm, die in den Antragsunterlagen des Bergamtes Stralsund steht: Es gibt Antragsunterlagen des Bergamts Stralsund für ein erstes Planungsverfahren. Darin gibt es auch Angaben zu der Maximalkapazität der Anbindungsleitung. Das muss im Rahmen des Genehmigungsverfahren geliefert werden. Wir sehen es so, dass die 38 bcm, die Sie beschreiben, diese Maximalkapazität dieser Leitung umfassen würde.
Zusatz: Wie gesagt, geht es um die 38 Milliarden Kubikmeter, nicht Kilometer.
Haufe: Ja. Das wird eben in der Berichterstattung durcheinandergebracht. Deswegen habe ich es noch einmal gesagt.
Zusatz: Es gibt ja diese Aufstellung, in der Sie aufstellen: Lubmin eins, Phase eins, Lubmin zwei von RWE - - - äh, Lubmin eins, Phase zwei, Lubmin, die Stationen von Stena und Lubmin zwei, Phase zwei. - Da kann man ja die von Ihrem Ministerium aufgelisteten Regel- und Spitzenleistungen ankucken. Da kommt man dann sogar auf 39 Milliarden Kubikmeter. - Das ist von Ihrem eigenen Ministerium.
Haufe: Ich sehe jetzt nicht, wo Sie auf 39 kommen. Ich - - -
Zusatz: Wenn man die Kapazitäten, die Sie selbst angeben, ausrechnet, dann kommt man auf 39 Milliarden Kubikmeter für diese fünf entweder beschlossenen oder geplanten Lubminterminals.
Haufe: Fünf Terminals und Lubmin, das passt überhaupt gar nicht zusammen. Es gibt fünf staatlich gemietete Regasifizierungsschiffe, mit denen wir planen. Davon ist eines am Standort Lubmin vorgesehen, ein staatliches Regasifizierungsschiff. Am Standort Lubmin ist noch ein zweites, privates Terminal vorgesehen, und zwar mit einer Kapazität von 4,5 Milliarden Kubikmetern pro Jahr. Bei den staatlichen FSRUs rechnen wir mit im Durchschnitt fünf Milliarden Kubikmetern pro Jahr.
Vorsitzende Szent-Iványi: Mir scheint das Thema dafür geeignet, es vielleicht bilateral zu klären.
Frage: Von wie vielen LNG-Terminal dürfen wir ausgehen? In der Vergangenheit stand die Zahl elf im Raum. Das hat das Wirtschaftsministerium gegenüber dem Bundestag auch so bestätigt. Der Präsident der Bundesnetzagentur Klaus Müller hat in einem Interview in der vergangenen Woche erklärt, er wisse nicht, woher die Zahl elf komme. Ihm seien nur sechs Terminals bekannt. Was stimmt?
Haufe: Die Zahl elf ist, denke ich, zustande gekommen, weil man einmal über elf potenzielle Standorte diskutiert hat, aber nicht über elf Terminals, sondern eben über potenzielle Standorte innerhalb einer Diskussion, die stattgefunden hat für die Standortauswahl.
Ich habe es gerade gesagt: Es gibt aktuell fünf staatlich gemietete Flüssigerdgasschiffe, die als FSRU bezeichnet werden, und es gibt ein privates Terminal in Lubmin. Das ist die Größe, mit der wir momentan arbeiten.
Zusatz: Ich frage deswegen - das Interview mit Herrn Müller war übrigens diese Woche; da hatte ich mich versprochen -: Soweit ich weiß, hat Ihr Haus gegenüber dem Bundestag im Januar mit dem Wording, elf Terminals an der deutschen Küste seien geplant, argumentiert. Das gilt also so nicht mehr im Sinne von elf einzelnen Standorten, sondern Sie sprechen von fünf oder sechs Standorten, die möglicherweise noch in sich differenziert sind. Irgendwie müssen diese beiden Zahlen ja im Verhältnis zueinander stehen, vor allem, wenn Ihr Haus sie so gegenüber dem Parlament kommuniziert hat.
Haufe: Ich weiß nicht, auf welche Argumentation gegenüber dem Parlament Sie da zurückgreifen. Ich habe gerade gesagt, wie es sich verhält. Ich kann mir das so erklären, dass immer einmal wieder verschiedene Standorte im Gespräch waren, gerade, als das LNG-Beschleunigungsgesetz in der Debatte war. Dann gab es mehr als fünf Standorte. Es waren auch einmal elf Standorte im Gespräch. Aber das sind wie gesagt potenzielle Standorte. Das sind letztlich nicht die Orte, an denen überall ein Terminal errichtet werden soll.
Frage: Ich beziehe mich auch auf diese Bundestagssache. Herr Haufe, können Sie uns mal sagen, wie viele Projekte zum direkten LNG-Import nach Deutschland laut Ihrem Haus insgesamt in Planung sind?
Haufe: Ich bleibe bei der Aussage, die ich gemacht habe. Wir haben Standortentscheidungen für die fünf staatlich gemieteten FSRUs im letzten Sommer getroffen. Sie sind auch öffentlich bekannt gemacht worden. Das ist das, was ich Ihnen dazu sagen kann.
Zusatzfrage: Ich habe ja nicht nach Standorten gefragt! Ich habe gefragt: Wie viele Projekte zum direkten LNG-Import sind in Planung? - Laut Bundestagssache haben sie von zehn gesprochen, und dann gab es noch eines dazu. Haben Sie dann den Bundestag angelogen?
Haufe: Das werden wir sicherlich nicht getan haben. Ich habe Ihnen gerade die Kapazitäten genannt, die wir vorsehen. Wilhelmshaven, Brunsbüttel, Lubmin und Stade sind die Standorte. In Lubmin haben wir wie gesagt zwei FSRUs, ein staatliches und ein privates. Das ist der Umfang, mit dem wir im Moment arbeiten.
Frage: Ich hätte eine Frage an das BMI und das BMJ. Derzeit wird auf europäischer Ebene über die KI-Verordnung beraten. Die Position der Bundesregierung in den Verhandlungen ist wohl, dass eine biometrische Echtzeitüberwachung abgelehnt wird, aber eine nachträgliche biometrische Auswertung zum Beispiel von Videomaterial zulässig sein soll. Wird die Bundesregierung angesichts des gestrigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts die Position jetzt ändern?
Lawrenz: Zur KI-Verordnung würde ich Ihnen gerne etwas nachreichen.
Hoh: Dem kann ich mich nur anschließen.
Frage: Mit der KI-Verordnung hätte ich natürlich auch gerne sofort weitergemacht; die macht in dem Bereich sehr viel Freude!
Aber ich muss bei einem anderen naheliegenden Thema bleiben. Herr Lawrenz wird damit rechnen. Ich würde gerne wissen, ob sich die Bundesinnenministerin über das gestrige Urteil zur Handyauswertung bei Geflüchteten positiv erfreut zeigt und welche Schlüsse sie daraus als Verfassungsministerin zieht.
Lawrenz: Ja, das Bundesinnenministerium hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts von gestern zur Kenntnis genommen. Wir respektieren das Urteil und werden es umsetzen. Die Entscheidungsgründe liegen allerdings noch nicht vor. Gleichwohl wird das Bundesinnenministerium gemeinsam mit dem BAMF bereits jetzt Maßnahmen zur Umsetzung der Entscheidung prüfen.
Zusatzfrage: Was bedeutet das ganz konkret? Was für Maßnahmen könnten das sein?
Lawrenz: Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass noch nicht einmal die schriftlichen Urteilsgründe vorliegen und wir uns das deswegen ganz genau anschauen und entsprechend weiter vorgehen werden.
Zusatzfrage: Nur damit ich das richtig verstehe, wenn ich ganz kurz noch einmal darf: Heißt das aber, weil dieses Verfahren jetzt ein Einzelfallverfahren war, nicht, dass dieses Vorgehen jetzt bereits allgemein ausgesetzt ist?
Lawrenz: Ich habe Ihnen gerade gesagt: Wir haben die Entscheidung zur Kenntnis genommen und sind gewillt, sie zu berücksichtigen. Wie das im Detail ausschaut, schauen wir uns jetzt genau an, und dann gehen wir weiter vor.
Frage: Ich habe eine Frage an das BMI, quasi noch einmal im Nachgang zum gestrigen Flüchtlingsgipfel. Wir hatten unseren Zuschauern bei RTL berichtet, dass wir sozusagen in Abstimmung mit Migrationsexperten eigentlich damit rechnen, dass der Zustrom von Menschen mit Asylbegehren eher abklingen wird. Die Erklärung lautete, Zuwanderung käme eher aus Regionen, in denen sich diese Menschen schon aufhalten, weil ein Zustrom zum Beispiel über die Ägäis oder über die Grenze nach Bulgarien und Griechenland eben nicht möglich sei. Nun gab es aber sehr hohe Antragszahlen im Januar. Wie ist denn die Projektion des BMI? Deckt sich das mit der den Migrationsexperten? Wird es eher weniger Zuwanderung geben, oder bleibt der Druck weiterhin hoch?
Lawrenz: Ich meine, dass wir am Mittwoch über Zugangszahlen nach Deutschland für das letzte Jahr, aber auch für den Januar schon gesprochen haben. Wir hatten hier verschiedentlich erklärt, dass im vergangenen Jahr acht von zehn Menschen, die in Deutschland Schutz gesucht haben, aus der Ukraine kommen. Hinzu kommen viele andere Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben.
Zu Projektionen dazu, wie es weitergeht: Sie können sich sicherlich vorstellen, dass es von den verschiedenen Krisenherden in der Welt abhängt - wie der Kriegsverlauf in der Ukraine ist, ist nur ein Beispiel -, wie sich die Zahlen des Zugangs nach Deutschland weiterentwickeln. Deswegen kann ich an dieser Stelle keine Prognose dazu abgeben, wie sich Asylzahlen oder Schutzgesuchzahlen entwickeln werden.
Frage: Ich habe eine Frage an das BMAS und vielleicht auch an Herrn Büchner. Es gab ja gestern in Erfurt ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Thema Lohngerechtigkeit beziehungsweise „equal pay“. Herr Büchner, gibt es vielleicht eine Reaktion des Kanzlers? Das Gericht sagt ja, dass Arbeitgeber vom Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ nicht abweichen dürfen, nur weil ein Mann höhere Gehaltsforderungen als seine Kollegin stellt. Begrüßt das der Bundeskanzler? Wie bewertet das der Bundesarbeitsminister?
SRS Büchner: Ich kann Ihnen dazu noch nichts sagen. Darüber habe ich mit dem Bundeskanzler noch nicht gesprochen.
Heim: Ich glaube, die Zuständigkeit liegt eher beim Familienministerium.
Zusatzfrage: Dann fragen wir das Familienministerium!
Schäfer: Wir hatten uns ja auch gestern schon dazu geäußert. Ich kann jetzt dazu sagen: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche oder, besser gesagt, gleichwertige Arbeit ist bemerkenswert und ein deutliches Zeichen für die Durchsetzung der Entgeltgleichheit für gleiche Arbeit in Deutschland. Noch immer beträgt der durchschnittliche Lohnunterschied in Deutschland zwischen Frauen und Männern 18 Prozent. Selbst bei gleicher Qualifikation und gleichen beruflichen Anforderungen beträgt die Lohnlücke immer noch sieben Prozent.
Das Bundesarbeitsgericht ist mit seiner Entscheidung seiner Linie treu geblieben. Das Gericht hatte bereits zuvor entschieden, dass ein nachgewiesener Lohnunterschied zum Beispiel nach einem Auskunftsbegehren nach dem Entgelttransparenzgesetz eine Diskriminierung vermuten lässt, die vom Arbeitgeber widerlegt werden kann. Es ist damit Sache des Arbeitgebers, darzulegen, dass keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliegt. Nun kommt hinzu, dass, besser zu verhandeln, keine sachgerechte Begründung für die Lohnunterschiede ist.
Das Entgelttransparenzgesetz wird nach dieser Entscheidung weiter gestärkt. Bereits die frühere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat das Instrument des Auskunftsanspruchs gestärkt. Nunmehr ist deutlich geworden, dass das im Gesetz verankerte Gebot des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit für alle Arbeitgeber gilt. Alle Arbeitgeber müssen über transparente, nachvollziehbare, objektive und vor allem diskriminierungsfreie Entgeltregelungen verfügen. Das gilt auch und insbesondere dort, wo außer- oder übertarifliche Bezahlung vereinbart wird.
Zusatzfrage: Herr Schäfer, bedarf es denn jetzt noch weiterer Gesetze für „equal pay“, oder wird der Gender-Gap jetzt nach diesem Urteil von alleine verschwinden?
Schäfer: Grundsätzlich muss man sagen: Ich habe ja gerade schon die Zahlen genannt. Die Lohnunterschiede in Deutschland zwischen Männern und Frauen sind immer noch vorhanden. Das wird sich auch durch dieses Gesetz sicherlich nicht von heute auf morgen ändern. Wir müssen daher die Frauen weiter und besser bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen. Im Koalitionsvertrag haben wir dazu vereinbart, die Prozesslandschaft für Klagen zur Entgeltgleichheit einzuführen. Damit können Verbände und Gewerkschaften im Namen von Betroffenen aktiv werden. Bei der Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes werden zudem die Ergebnisse der derzeit laufenden Evaluation des Gesetzes eine Rolle spielen. Die anstehende EU-Lohntransparenzrichtlinie gibt dafür Rückenwind, den wir ebenfalls nutzen werden.
Frage: Ich frage, weil Sie für die Bundesverwaltung zuständig sind und, glaube ich, auch die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst führen, Herr Lawrenz. Ich vermute, Sie prüfen noch, aber vielleicht können Sie uns kurz erklären, wie Ihre Schlussfolgerungen aus dem Urteil sind und ob es Rückwirkungen eben auf die Bundesbediensteten respektive die TVöD-Angestellten gibt.
Lawrenz: Das kann ich, wie gesagt, jetzt nicht vorwegnehmen. Außerdem weise ich darauf hin, dass die Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst momentan laufen und in der kommenden Woche fortgesetzt werden. Ob das Urteil darin irgendwie berücksichtigt wird, kann ich von dieser Stelle aus nicht prognostizieren.
Zusatzfrage: Aber gehe ich zu Recht davon aus, dass Sie das prüfen und dann entsprechend auch Schlussfolgerungen daraus ziehen werden? Das heißt, sollten die Tarifverhandlungen abgeschlossen sein, werden Sie wieder sprechfähig sein?
Lawrenz: Wir prüfen fortlaufend, wenn uns Obergerichte irgendwelche Aufträge erteilen, wie wir das am besten umsetzen.
Vorsitzende Szent-Iványi: Dann gibt es noch eine Nachlieferung zur BundID.
Lawrenz: Genau. Sie hatten ja nach den Zahlen gefragt; Herr Kollege, Sie waren es, glaube ich. Wir liegen jetzt bei 345 000 Nutzerkonten. Die Zahl geisterte ja durch den Raum. In der letzten Woche sind 55 000 BundID-Nutzerkonten hinzugekommen.