Freigabe von ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung

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Ausnahmeregelungen wegen Kriegsfolgen Freigabe von ökologischen Vorrangflächen für die Futternutzung

Ab Juli dürfen ökologische Vorrangflächen zeitlich befristet für Futterzwecke genutzt werden. Um die Landwirtschaft von den Folgen des Ukraine-Krieges zu entlasten, hat der Bundesrat einem entsprechenden Verordnungsentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zugestimmt.

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In Deutschland wurden 2021 über 1,2 Millionen Hektar als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen.

In Deutschland wurden 2021 über 1,2 Millionen Hektar als ökologische Vorrangflächen ausgewiesen.

Foto: Ronny Hartmann

Um für die Landwirtinnen und Landwirte die Auswirkungen des Ukraine-Krieges hinsichtlich der Futtermittelversorgung abzumildern, sind jetzt Ausnahmen für die Nutzung von ökologischen Vorrangflächen erlaubt.

Mit Änderung der sogenannten Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist auf brachliegenden Flächen in diesem Jahr ab dem 1. Juli eine Beweidung durch Schafe, Ziegen und weitere Tierarten möglich, ebenso eine Schnittnutzung für Futterzwecke. Nach bestehendem Recht müssten diese Flächen grundsätzlich während des ganzen Antragsjahres brachliegen – frühestens ab dem 1. August dürften Schafe oder Ziegen den Aufwuchs beweiden.

Was sind Ökologische Vorrangflächen?
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen im Umweltinteresse zu nutzen – diese also als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise nicht genutzt werden.

Eine weitere Ausnahme betrifft ökologische Vorrangflächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke. Hier dürfen ebenfalls ausnahmsweise andere Tierarten neben Schafen und Ziegen weiden, während die Flächen mit einer bestimmten zulässigen Kulturpflanzenmischung bestellt sind. Auch hier ist in diesem Jahr eine Schnittnutzung für Futterzwecke zulässig.

Zur Entlastung der deutschen Landwirtschaft von den Folgen des Ukraine-Krieges hat das Bundeslandwirtschaftsministerium über die genannten Ausnahmen hinaus eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung .

EU-Maßnahmenpaket zur Ernährungssicherheit

Ermöglicht wurden die aktuellen Ausnahmeregelungen durch einen Beschluss der EU-Kommission vom 23. März 2022. Als Reaktion auf die russische Invasion in der Ukraine hat sie kurz- und mittelfristige Maßnahmen vorgelegt, um die Versorgung mit Lebensmitteln weltweit zu sichern.

Unter anderem stellt die Kommission eine Soforthilfe für die Ukraine bereit und stockt ihren Beitrag zur Ernährungssicherung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit auf. Angesichts steigender Preise zum Beispiel für Nahrungsmittel und Energie will sie zudem Landwirte und Verbraucherinnen in der EU unterstützen. Zeitlich befristet hat sie die Erzeugung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen auf Brachflächen zugelassen.