OECD übergibt Bericht zur Qualität von Gesetzgebung und Regulierung in deutscher Fassung - Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt: „Gute Gesetzgebung profitiert von den Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.“

OECD übergibt Bericht zur Qualität von Gesetzgebung und Regulierung in deutscher Fassung - Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt: „Gute Gesetzgebung profitiert von den Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen.“

  • Pressemitteilung 383
  • BPA

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat heute ihren Bericht zur Qualität von Gesetzgebung und Regulierung in den 36 Mitgliedstaaten und der EU in deutscher Sprache an den Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB, übergeben. Parallel wird der Bericht auf der Internetseite der OECD veröffentlicht: http://oe.cd/rpo2018

Dazu sagt Staatsminister Dr. Hendrik Hoppenstedt MdB:

„Der Bericht der OECD zur Qualität von Gesetzgebung und Regulierung bietet der Bundesregierung eine gute Möglichkeit, ihre Arbeitsweise mit den Erfahrungen anderer Länder zu vergleichen und daraus zu lernen.

Uns freut, dass unsere Verfahren zur Gesetzesfolgenabschätzung und zur Evaluierung im internationalen Vergleich beispielgebend sind. Auch die Einrichtung des Nationalen Normenkontrollrates im Jahr 2006 und seine seitdem geleistete Arbeit gelten nach wie vor als vorbildlich. Positiv ist auch die Anerkennung der OECD für das Verfahren, mit dem wir prüfen, ob kleine und mittlere Unternehmen von den Gesetzentwürfen der Bundesregierung besonders betroffen sind. Besonders erfreulich ist, dass die Wirtschaft in Deutschland den Wandel wahrnimmt: in keinem anderen OECD-Land berichten die Unternehmen von einer stärkeren Verringerung regulatorischer Lasten.

Als Koordinator für bessere Rechtsetzung werde ich mit den Bundesministerien auch über die Empfehlungen der OECD zur Beteiligung Betroffener an der Vorbereitung von Gesetzentwürfen sprechen. Aktuell bereitet die Bundesregierung ein neues Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung vor. Darin wird sich die Bundesregierung auch das Ziel setzen, die Beteiligung Betroffener an der Gesetzgebung systematisch zu stärken. Denn gute Gesetzgebung kann von den konkreten Erfahrungen der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmen nur profitieren.“

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