NS-Raubkunstwerk zurückgegeben

Menzel-Zeichnung aus Sammlung Gurlitt NS-Raubkunstwerk zurückgegeben

Der Bund hat eine Zeichnung des deutschen Malers Adolph von Menzel an die Erben der ursprünglichen Eigentümerin zurückgegeben. Deutschland sei moralisch verpflichtet, die historische Wahrheit aufzuarbeiten, so Kulturstaatsministerin Grütters. "Jedes einzelne Werk ist ein weiterer Mosaikstein."

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Monika Grütters, Staatsministerin für Kultur und Medien, bei der Rückgabe einer NS-Raubkunst-Zeichnung an die Nachkommen der ursprünglichen Eigentümerin.

Kulturstaatsministerin Grütters übergibt die Zeichnung an den Vertreter der Erben, Jasper M. Wolffson.

Foto: Bundesregierung/Plambeck

Die Bleistiftzeichnung "Inneres einer gotische Kirche" von 1874 stammt aus der Sammlung Gurlitt. Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" hatte sie Ende 2015 als NS-Raubkunst identifiziert.

Alles tun, um persönliche Schicksale aufzuklären

Es sei wichtig, die Kunstwerke aus der Sammlung Gurlitt lückenlos auf ihre Herkunft zu prüfen, um eine Aufarbeitung der "historischen Wahrheit" voranzutreiben, betonte Kulturstaatsministerin Monika Grütters. Wenn es sich, wie bei der Menzel-Zeichnung, um Raubkunst handle, sei es wichtig, das Werk zu restituieren. "Deutschland muss alles dafür tun, persönliche Verfolgungsschicksale wie das von Elsa Cohen aufzuklären." Sie habe sich gezwungen gesehen, das Kunstwerk zu veräußern. "Solche Werke muss Deutschland ohne Wenn und Aber an die Erben zurückgeben", so Grütters.

Die Bleistiftzeichnung "Inneres einer gotischen Kirche" wurde von dem Vertreter der Erben von Elsa Cohen, Jasper M. Wolffson, in Empfang genommen. Auch der Präsident der Dachstiftung "Kunstmuseum Bern - Zentrum Paul Klee", Jürg Bucher, war bei der Übergabe dabei.

Herkunft der Menzel-Zeichnung

Die Taskforce "Schwabinger Kunstfund" kam zu dem Schluss, dass Elsa Cohen die Zeichnung von ihrem Vater, dem Hamburger Kunstsammler Albert Martin Wolffson, geerbt hatte. Um das nötige Geld für ihre Flucht in die USA aufbringen zu können, musste sie das Werk den Rechercheergebnissen zufolge jedoch 1938 verkaufen. Kunsthändler Hildebrand Gurlitt erwarb es, so kam die Zeichnung letztlich in den Besitz von Cornelius Gurlitt.

Streit um Erbfolge Gurlitts

Bereits im November 2014 vereinbarten die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und die Stiftung Kunstmuseum Bern als Erben von Cornelius Gurlitt die Restitution der Bleistiftzeichnung. Doch eine gerichtliche Auseinandersetzung um die Erbfolge nach Cornelius Gurlitt verzögerte die Übergabe. Schließlich machte das Oberlandesgericht München mit seinem Entscheid für das Kunstmuseum Bern als testamentarischen Erben Gurlitts den Weg im Dezember 2016 für die Restitution frei.