Einfacher und schneller Aufträge vergeben

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Transformation des Vergaberechts Einfacher und schneller Aufträge vergeben

Öffentliche Aufträge sollen künftig einfacher, schneller und nachhaltiger vergeben werden. Start-ups sollen leichter öffentliche Aufträge bekommen. Das Kabinett hat eine umfassende und praxistaugliche Reform des Vergaberechts beschlossen. Ein Überblick.

1 Min. Lesedauer

Nahaufnahme eines Paragraphensymbols vor der Person, die am Arbeitsplatz arbeitet

Von dem neuen Vergaberecht sollen auch kleinere Unternehmen, wie zum Beispiels Start-ups profitieren können. 

Foto: Getty Images/iStockphoto/AndreyPopov

Mit dem Vergaberecht organisiert der Staat den öffentlichen Einkauf von Waren und Leistungen. Die öffentliche Beschaffung ist mit einem jährlichen Auftragsvolumen im unteren dreistelligen Milliardenbereich nicht nur relevant, damit der Staat seine Aufgaben erfüllen kann. Öffentliche Aufträge setzten auch signifikante Investitionsanreize für Unternehmen.

Mit weniger bürokratischen, digitalen Abläufen und praxistauglichen Regelungen entstehen zudem neue Anreize für Unternehmen, sich an öffentlichen Vergabeverfahren zu beteiligen. Das ist wichtig, um den Wirtschaftsmotor am Laufen zu halten und anzukurbeln.

Mehr Direktaufträge für Start-ups und innovativen Mittelstand

Kleinere Aufträge können künftig einfacher – als Direktaufträge ohne aufwändiges Vergabeverfahren – vergeben werden. Davon sollen insbesondere Start-ups, innovative sowie gemeinwohlorientierte Unternehmen profitieren. Die öffentliche Beschaffung wird insgesamt sozial, ökologisch und innovativ ausgerichtet.

Praxistaugliche Regelungen

Die Novelle wurde praxistauglich erarbeitet unter frühzeitiger Einbeziehung sämtlicher Interessensgruppen: Voraus ging eine intensive Einbindung von Fachkreisen, Verbänden und der Zivilgesellschaft im Zuge einer öffentlichen Konsultation. Dem Bundeswirtschaftsministerium wurden über 450 Stellungnahmen eingereicht, die ebenfalls mit den Ländern und Kommunen diskutiert wurden.

Die neuen Regelungen sind einfach umsetzbar und an der Realität der Vergabepraxis orientiert. Zugleich bewahren sie den notwendigen Gestaltungsspielraum der Auftraggeber.

Weniger Bürokratie entlastet Verwaltung und Wirtschaft

Verwaltungen und Unternehmen werden deutlich von bürokratischem Aufwand entlastet – jährlich um rund 1,3 Milliarden Euro. Die Verfahrensschritte in den Verwaltungen werden weiter digitalisiert, Nachweis- und Dokumentationspflichten gesenkt.

Mit ihrem Gesetzentwurf zur Transformation des Vergaberechts will die Bundesregierung die öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen, weiter digitalisieren und erheblich beschleunigen. Es handelt sich um die erste umfassende Vergaberechts-Novelle seit dem Jahr 2016.