Neuregelungen zum September/Oktober 2016

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Was ist neu? Neuregelungen zum September/Oktober 2016

Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, haben einen Anspruch auf einen Medikationsplan. Kündigungen von Verträgen sind jetzt auch per E-Mail und ohne Unterschrift möglich. Intelligente Stromzähler unterstützen die Energiewende. Diese und andere Regelungen treten zum Oktober in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Ein Patient übergibt einer Arzthelferin seine elektronische Gesundheitskarte.

Der Medikationsplan soll ab 2018 auf der Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten zustimmen.

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Gesundheit

Anspruch auf Medikationsplan

Ab Oktober haben Patienten, die mindestens drei verordnete Medikamente nehmen, einen Anspruch auf einen Medikationsplan - zunächst noch in Papierform. Ab 2018 sollen die Medikationspläne über die elektronische Gesundheitskarte abrufbar sein, wenn die Patienten zustimmen. Grundlage ist das "E-Health-Gesetz" (Gesetz für Sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen) vom Januar 2016.

Weitere Informationen:

Verbraucherschutz

Kündigung per E-Mail möglich

Ab dem 1. Oktober gilt für Kündigungen die "Textform": Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden. Eine Ausnahme gilt bei notariell beurkundeten Verträgen.

Weitere Informationen:

Energie

Stromversorgung: Verordnung sorgt für stabile Netze

Für eine sichere Energieversorgung und einen stabilen Netzbetrieb müssen Stromangebot und Nachfrage ausgeglichen sein – auch wenn die Sonne nicht scheint und kein Wind weht. Um die Stromversorgung bei der Energiewende zu sichern, arbeitet das Energiemanagement mit Industrieanlagen zusammen. Diese sind in der Lage, ihren Stromverbrauch spontan zu drosseln. So gleichen sie Schwankungen im Stromnetz durch kurzfristiges und zeitweises Abschalten aus. Große Stromverbraucher erhalten dafür eine Vergütung. Das sieht eine seit 2013 geltende Verordnung zu abschaltbaren Lasten vor. Eine Verlängerung dieser Regelung bis Ende Juni 2022 tritt zum 1. Oktober in Kraft.

Weitere Informationen:

Investitionen in örtliche Strom-Verteilernetze stärken

Nicht nur die großen Stromtrassen, sondern auch die örtlichen Verteilernetze müssen für die Anforderungen der Energiewende fit gemacht werden. Eine neue Verordnung regelt, welche Einnahmen die Netzbetreiber über das sogenannte Netzentgelt erzielen können. Ein System von Anreizen soll zu schnelleren und größeren Investitionen in die Verteilernetze führen. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die Strompreise auf den Prüfstand.

Die novellierte Anreizregulierungsverordnung ist am 17. September 2016 in Kraft getreten.

Weitere Informationen:
Kabinett billigt Anreizregulierungsverordnung

Intelligente Mess-Systeme für die Energiewende

Die Bundesregierung schafft Rahmenbedingungen für intelligente Strommess-Systeme und legt den Grundstein für eine Digitalisierung der Energieversorgung.

Ab 2017 erhalten Großverbraucher mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden digitale Stromzähler, sogenannte "Smart Meter". Ab 2020 werden sie verpflichtend in privaten Haushalten ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden.

Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende ist am 2. September 2016 in Kraft getreten.

Weitere Informationen:

Verkehr

Eisenbahnregulierungsgesetz

Mehr Wettbewerb ist gut für Qualität und Innovation – auch im Bahnbereich. Davon profitieren vor allem die sieben Millionen Fahrgäste, die täglich mit der Bahn durch Deutschland reisen. Das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich ist am 2. September in Kraft getreten.