Neuregelungen zum Dezember 2015

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Was ist neu? Neuregelungen zum Dezember 2015

Ab Dezember gelten zahlreiche Neuregelungen: Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern arbeiten künftig besser zusammen. Die Qualität des Trinkwassers wird noch strenger kontrolliert. Und beim Bundesfreiwilligendienst können auch Asylbewerber mitmachen.

2 Min. Lesedauer

Warmwasserzähler

Das Trinkwasser wird ab dem 1. Dezember umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht.

Foto: picture alliance / dpa Themendie

Inneres und Justiz

Reform des Verfassungsschutzes
Die Bundesregierung ordnet die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern neu. So können Informationen leichter ausgetauscht werden. Ziel der Reform ist der Schutz vor Extremismus und Terrorismus. Das Gesetz ist in wesentlichen Teilen am 21. November 2015 in Kraft getreten.

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Kampf gegen Korruption
Seit dem 26. November 2015 gilt eine erweiterte Strafbarkeit der Korruption im geschäftlichen und privaten Sektor. Insbesondere grenzüberschreitende Korruption wird stärker bekämpft. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von internationalen Amtsträgern. Deutsches Strafrecht wird an EU-Vorgaben angepasst.

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Verbesserungen für gleichgeschlechtliche Paare
Das Gesetz zur "Bereinigung des Rechts der Lebenspartner" sieht Änderungen in vielen Gesetzen und Verordnungen vor. Die Anpassungen betreffen besonders das Zivilrecht sowie das Sozial- und Verfahrensrecht. Es ist am 26. November 2015 in Kraft getreten.

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Gesundheit

Trinkwasser noch strenger überwacht
Seit 1. Dezember 2015 wird Trinkwasser umfassend auf radioaktive Stoffe untersucht. Vorgegeben sind Parameterwerte für Radon, für Tritium und für die Richtdosis einschließlich der Radonfolgeprodukte Blei-210 und Polonium-210. Belastungen mit Radionukliden, die im Einzelfall auftreten können, werden erkannt und beseitigt. Die Strahlenbelastung durch radioaktive Stoffe im Trinkwasser ist in Deutschland im Durchschnitt sehr gering.

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Mehr Pflege und bessere Hygiene im Krankenhaus
Seit dem 5. November gelten im Krankenhausstrukturgesetz folgende Neuregelungen:

  • Das Pflegestellen-Förderprogramm ermöglicht die Neueinstellung von Pflegepersonal sowie die Aufstockung von Teilzeitstellen.
  • Das Hygieneförderprogramm zum Schutz vor Krankenhausinfektionen wird fortgeführt und erweitert.

Weitere Regelungen treten am 1. Januar 2016 in Kraft.

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Weitere psychoaktive Stoffe verboten
Seit dem 21. November 2015 gilt das Verbot von sechs weiteren gesundheitsgefährdenden psychoaktiven Stoffen im Betäubungsmittelgesetz: Clephedron (4-CMC, 4-Chlormethcathinon), Diclazepam (2'-Chlordiazepam), Flubromazepam, MDMB-CHMICA, 3-Methoxyphencyclidin (3-MeO-PCP), NM-2201 (CBL-2201).

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Verbraucherschutz

Bezahlen im Onlineshop sicherer

Beim Bezahlen im Internet mit Kreditkarte, Lastschriftverfahren oder Überweisung, müssen Bankinstitute seit November ab einem Betrag von 30 Euro die Identität doppelt prüfen. Etwa mit einem Passwort und einer zusätzlichen TAN-Nummer, die ans Handy geschickt wird, oder einem Fingerabdruck-Scan.

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Umwelt

Neues Atommüll-Entsorgungsprogramm
Mit dem „Nationalen Entsorgungsprogramm“ hat die Bundesregierung ein umfassendes Konzept für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle vorgelegt. Grundlage ist eine Aufstellung aller Arten radioaktiver Abfälle, die in Deutschland endgelagert werden müssen. Das 14. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes ist am 21. November 2015 in Kraft getreten.

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Bundesfreiwilligendienst

Mehr Stellen für Flüchtlingsarbeit
Ab Dezember können Teilnehmer des Bundesfreiwilligendienstes auch gezielt in der Flüchtlingsarbeit eingesetzt werden. Dazu werden 10.000 neue Stellen geschaffen. Flüchtlinge und Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive können sich ebenfalls bewerben.

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