Neuregelungen zum 1. Mai

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Was ist neu? Neuregelungen zum 1. Mai

Sonnenenergie speichern - Eigenheimbesitzer bekommen dafür Geld vom Staat. Für Maler und Lackierer steigen die Mindestlöhne. Neue Vorsorgeprogramme helfen bei der Krebsfrüherkennung. Diese und weitere Regelungen treten jetzt in Kraft.

2 Min. Lesedauer

Energie

Neues Förderprogramm für Photovoltaik-Anlagen

Wer im eigenen Haus eine Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeichersystem einrichtet oder eine vorhandene Solarstrom-Anlage umrüstet, erhält finanzielle Hilfe. Ab dem 1. Mai stellt die staatliche Förderbank KfW einen zinsgünstigen Kredit bereit. Darüber hinaus gewährt das Bundesumweltministerium einen Tilgungszuschuss in Höhe von 30 Prozent der Kosten für das Solar-Speichersystem. Förderfähig sind Anlagen, die maximal 30 Kilowatt leisten.

Arbeit

Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk

Ab dem 1. Mai 2013 gelten verbindliche Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk. Der Mindeststundenlohn für gelernte Arbeitnehmer in den alten Bundesländern einschließlich Berlin erhöht sich um 1,25 Prozent auf 12,15 Euro.
Für ungelernte Arbeitnehmer in den alten und einheitlich für alle Arbeitnehmer in den neuen Ländern steigt der Mindestlohn um 1,54 Prozent auf 9,90 Euro.

Mehr Informationen:
Neuer Mindestlohn für Maler

Gesundheit

Krebsfrüherkennung verbessert

Künftig gibt es organisierte Vorsorgeprogramme für Darm- und Gebärmutterhalskrebs. Die Krankenkassen laden persönlich zur Krebsvorsorge ein. Starre gesetzliche Altersgrenzen für Früherkennungsuntersuchungen fallen weg. Bundesweite klinische Krebsregister sammeln detaillierte Informationen zu Krebserkrankungen. Das Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz ist am 9. April 2013 in Kraft getreten.

Mehr Informationen:
Krebsfrüherkennung verbessert

Opferschutz

Mehr Rechte für die Opfer von Menschenhandel

Menschenhandel findet weltweit statt – eine schwere Menschenrechtsverletzung, die es mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen gilt. Deutschland hat sich verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der Opfer und zur nachhaltigen Bekämpfung des Menschenhandels zu ergreifen. Das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels gilt in Deutschland seit dem 1. April.

Nach dem völkerrechtlichen Übereinkommen gilt der Grundsatz der Nichtabschiebung bei Verdacht von Menschenhandel. Die Opfer erhalten eine Erholungs- und Bedenkzeit von mindestens 30 Tagen sowie ein Recht auf Entschädigung. Es ist das erste völkerrechtliche Abkommen im Bereich des Menschenhandels, das sich in besonderem Maße der Opfer annimmt.

Umwelt

Schachtanlage Asse wird stillgelegt

Sobald die radioaktiven Abfälle vollständig und sicher zurückgeholt sind, wird die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillgelegt. Für die Stilllegung ist das Bundesamt für Strahlenschutz zuständig. Die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein beschleunigtes Vorgehen zur Rückholung und Stilllegung sind jetzt gegeben.

Mehr Informationen:
Schachtanlage Asse stilllegen

Mietrecht

Neues Mietrecht unterstützt den Klimaschutz

Das neue Mietrecht gibt Anreize zur energetischen Sanierung, schafft Abhilfe gegen das sogenannte Mietnomadentum und stärkt den Mieterschutz bei der Umwandlung von Miete in Eigentum. Die Mietrechtsreform erleichtert energetische Modernisierungen und verteilt die Vorteile und Lasten fair auf Vermieter und Mieter. Darüber hinaus können die Bundesländer für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten den Anstieg von Bestandsmieten begrenzen und so flexibel auf Mietsteigerungen besonders in Ballungsräumen reagieren.
Das regelt das Mietrechtsänderungsgesetz ab dem 1. Mai 2013.

Lebensmittelsicherheit

Strenge Regeln für Aromastoffe

Verbraucher sind künftig besser vor nicht zulässigen Aromastoffen in Lebensmitteln geschützt. Nahrungsmittelhersteller dürfen nur noch Aromen in ihren Produkten verwenden, die zuvor ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Diese EU-Verordnung gilt seit dem 22. April 2013.

Mehr Informationen:
Besserer Schutz vor unzulässigen Aromastoffen