Neuregelungen zum 1. Juni 2014

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. Juni 2014

Bürgerinnen und Bürger erhalten mehr Mitspracherechte bei Großprojekten. Sachverständige für Energieeffizienz müssen sich auf einer Expertenliste der dena eintragen. Der Mindestlohn in der Fleischindustrie gilt auch für in Deutschland arbeitende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber im Ausland sitzt.

1 Min. Lesedauer

1. Bürgerbeteiligung

Mehr Mitsprache bei Großprojekten

Bürgerinnen und Bürger werden an der Planung von Großvorhaben wie Fernstraßen stärker und früher beteiligt. Das trägt dazu bei, Konflikte zu vermeiden, Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu entlasten und die gerichtliche Anfechtung von Behördenentscheidungen zu verringern.
Ab dem 1. Juni 2014 erstreckt sich das Gesetz unter anderem auch auf Bundesfern- und Bundeswasserstraßen.

Weitere Informationen:

Öffentlichkeitsbeteiligung bei Großvorhaben

2. Energetische Gebäudesanierung

Verbindliche Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Sachverständige für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" müssen sich auf einer Expertenliste für Förderprogramme des Bundes eintragen lassen. Die Eintragung ist an bestimmte Qualifikationen gebunden. Für die Pflege der Liste ist die Deutsche Energie-Agentur (dena) verantwortlich.

Weitere Informationen:
Experten für Energieeffizienz

3. Arbeit und Soziales

Fairer Wettbewerb in der Fleischindustrie

Die Fleischverarbeitung wird in den Branchenkatalog des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes aufgenommen. Damit kann der Anfang 2014 geschlossene Mindestlohntarifvertrag auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche erstreckt werden. Der Branchenmindestlohn in der Fleischbranche gilt auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und für ihre nach Deutschland entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das trägt zu einem fairen Wettbewerb innerhalb Deutschlands und Europas bei.
Die Neuregelung tritt am 31. Mai 2014 in Kraft.

Mehr Informationen:
Mindestlohn Fleischindustrie