Neuregelungen zum 1. August 2014

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Was ist neu? Neuregelungen zum 1. August 2014

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die Ökostrom-Förderung in Deutschland auf eine neue Grundlage. Erstmals gibt es einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn in der Fleischindustrie. Das Betreuungsgeld steigt. Diese und weitere Neuregelungen treten im August in Kraft.

4 Min. Lesedauer

Windpark und Solarpark bei Grischow

Ziele der EEG-Reform 2014: Anstieg der Stromkosten bremsen und die Erneuerbaren in den Markt integrieren.

Foto: Trutschel/photothek.net

1. Energie

Mehr Erneuerbare Energien, weniger Kosten

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) baut die Bundesregierung die Ökostromförderung in Deutschland grundlegend um. Das EEG 2014 wird den Ausbau von erneuerbaren Energien besser steuern. Ziel ist es, den Anstieg der Stromkosten zu bremsen und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Darüber hinaus soll das EEG 2014 Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern. Es tritt zum 1. August in Kraft.

Weitere Informationen:
Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz

2. Arbeit und Soziales

Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie

Ab 1. August gibt es erstmals bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, und beträgt 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.

Weitere Informationen:
Erstmals Mindestlohn in der Fleischindustrie

Erstmals Mindestlohn für Schornsteinfeger

Seit dem 18. Juli gibt es ein Mindestentgelt auch für das Schornsteinfegerhandwerk. Die Regelung gilt rückwirkend ab 30. April 2014.

Der Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer beträgt hier 12,78 Euro brutto. Für Auszubildende besteht eine gesonderte tarifliche Regelung, die bereits verbindlich ist.

Neuer allgemein verbindlicher Mindestlohn für Maler und Lackierer

Ab 1. August 2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer:

  • Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ab 1. August 2014 ein Mindeststundenlohn von 9,90 Euro, der am 1. Mai 2015 auf 10,00 Euro und am 1. Mai 2016 auf 10,10 Euro ansteigt.
  • Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 Euro, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an.
  • Alte Bundesländer: 12,50 Euro ab 1. August 2014, 12,80 Euro ab 1. Mai 2015 und 13,10 Euro ab 1. Mai 2016;
  • Berlin: 12,30 Euro ab 1. August 2014, 12,60 Euro ab 1. Mai 2015 und 12,90 Euro ab 1. Mai 2016;
  • Neue Bundesländer: 10,50 Euro ab 1. August 2014, 10,90 Euro ab 1. Mai 2015 und 11,30 Euro ab 1. Mai 2016.

Weitere Informationen:
Mindestlohn für Maler und Lackierer steigt

Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto

Alle Berechtigten erhalten ihre Zahlungen zum frühestmöglichen Rentenbeginn. Das ist der 1. Juli 1997. Regelungen, die einen Rentenbeginn ab Juli 1997 verhindert haben, werden nicht mehr angewendet. Die bisherige Antragsfrist 30. Juni 2003 wird gestrichen. Auch die ansonsten im Sozialrecht für maximal vier Jahre rückwirkende Nachzahlung wird nicht angewendet.

Weitere Informationen:
Neue Fristen für Ghettorenten

3. Familie

Betreuungsgeld: 150 Euro ab 1. August 2014

Das Betreuungsgeld steigt ab August auf 150 Euro monatlich pro Kind. Die Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.

4. Finanzen

Lebenspartnerschaften in steuerlichen Belangen gleichgestellt

Die Vorschriften in den Steuergesetzen sind so geändert worden, dass Lebenspartnerschaften in allen steuerlichen Belangen vollständig mit Ehen gleichgestellt sind. Dies gilt insbesondere in der Abgabenordnung, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagengesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.
Das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist am 24. Juli 2014 in Kraft getreten.

Gläubiger besser geschützt

Private Unternehmen und staatliche Auftraggeber sollen ihre Rechnungen schneller bezahlen. Deshalb werden Verzugszinsen erhöht, wenn Zahlungsfristen überschritten werden. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, gelten künftig als unangemessen und sind daher unwirksam. Das Gesetz tritt vollständig zum 1. August in Kraft.

Weitere Informationen:
Verzugszinsen erhöht

Honorarberater künftig gesetzlich geschützt

Das Berufsbild des unabhängigen Honorarberaters ist ab August gesetzlich festgelegt. Um sich Honorar-Anlageberater und Honorar-Finanzanlagenberater nennen zu können, müssen damit jeweils bestimmte Anforderungen erfüllt sein. So kann ein Honorarberater nicht zugleich als Berater auf Provisionsbasis arbeiten. Vor allem dürfen ausschließlich Kunden die Beratungs- und Vermittlungsleistung bezahlen und nicht die Anbieter von Anlagepapieren oder -sachwerten. Damit soll zum Schutz des Kleinanlegers der Wert der Beratung, die auf die individuelle Situation des Anlagesuchenden zugeschnitten ist, wieder mehr in den Mittelpunkt gestellt werden.

5. Tierschutz

Mehr Schutz für Kaninchen

Für die gewerbliche Kaninchenhaltung gelten ab 11. August 2014 erstmals spezielle Regelungen. Aus Gründen des Tierschutzes müssen Halter bestimmte Vorgaben zur Bodenbeschaffenheit, zu Rückzugsflächen, zur Luft- und zur Lichtzufuhr erfüllen. Sie dürfen Kaninchen vor allem nicht isoliert halten. Die Tiere müssen Zugang zu Raufutter, wie Stroh oder Heu, und geeignetes Material zum Nagen und Scharren haben. Mindestens zweimal täglich müssen Halter nach dem Rechten schauen.

Tierhalter in der Pflicht

Die gewerbliche Hundeausbildung muss ab August genehmigt werden, um Mindeststandards des Tierschutzes sicherzustellen. Ebenso genehmigt werden muss die entgeltliche Einfuhr von Wirbeltieren. Dies soll dem unseriösen Handel mit Welpen einen Riegel vorschieben. Und wer mit Wirbeltieren handelt, muss dem künftigen Tierhalter schriftliche Informationen über die wesentlichen Bedürfnisse des Tieres mitgeben.