Was ist neu?
Der Mindestlohn für alle Beschäftigten in der Abfallwirtschaft steigt. Eine neue Verordnung schließt Schlupflöcher in der Abfallentsorgung.
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Arbeit
Höherer Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
Ab 1. Oktober gilt für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Das Kabinett hat der Verordnung zugestimmt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.
Umwelt
Schlupflöcher in der Abfallentsorgung geschlossen
Hersteller von Verpackungen müssen Gebühren für die Sammlung und Entsorgung entrichten. Doch immer häufiger landen in der gelben Tonne oder im gelben Sack auch solche Verpackungsabfälle, für die die Hersteller nicht bezahlt haben.
Bisher bekommen Hersteller und Vertreiber die Kosten der Beteiligung an einem dualen Abfall-System zurückerstattet, wenn sie Verkaufsverpackungen auf eigene Kosten verwerten lassen. Da die sogenannte Eigenrücknahme aber nicht durchgängig funktioniert, wird diese Möglichkeit ab dem 1. Oktober 2014 gestrichen.