Was ist neu?
Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung sollen die persönlichen Daten von EU-Bürgern künftig besser geschützt werden. Bei Gericht können Tonübertragungen für Journalisten zugelassen werden. Schließlich wird auch der Naturschutz verbessert.
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1. Datenschutz
Neue Datenschutz-Grundverordnung in der EU
- aktualisiert am 30. April -
Ab 25. Mai 2018 gilt in Deutschland und der gesamten Europäischen Union ein neues Datenschutzrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen, der den freien Verkehr personenbezogener Daten in der EU gewährleistet. Zugleich wird das Grundrecht auf Schutz der personenbezogenen Daten aus Artikel 8 der Europäischen Grundrechtecharta gestärkt. Die Betroffenen erhalten mehr Kontrolle und Transparenz bei der Datenverarbeitung. Ergänzend tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft.
Weitere Informationen:
Datenschutzgrundverordnung
Das Datenschutzrecht wird neu strukturiert
2. Justiz
Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren
Seit dem 18. April 2018 können Tonübertragungen einer Verhandlung sowie der Urteilsverkündung in einen Raum für Medienvertreter zugelassen werden. Das erleichtert die Dokumentation von Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung.
Weitere Informationen:
Gesetz Medienöffentlichkeit
Zukunft deutscher Polizeiarbeit gestärkt
- aktualisiert am 30. April -
Das Bundeskriminalamt wird neu und zukunftssicher aufgestellt. Seine Rolle als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens und als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit wird gestärkt.
3. Umweltschutz
Neue Schutzräume für Insekten
Seit 1. April dürfen Höhlen und Stollen in der Natur nicht mehr zerstört werden. Nach den Neuregelungen im Bundesnaturschutzgesetz sind Höhlen und Stollen nun "geschützte Biotope". Die Lebensräume von Fledermäusen, Schmetterlingen, Spinnen und anderen Insekten können so erhalten werden. Bereits seit vergangenem Jahr ermöglicht das neue Gesetz einen besseren Schutz der Meere.
Weitere Informationen:
Das neue Bundesnaturschutzgesetz
4. Verbraucherschutz
Paketversand innerhalb der EU wird billiger
- ergänzt am 2. Mai -
Paketdienstleister müssen ab dem 22. Mai ihre Preise für Auslandssendungen offenlegen. Die EU-Kommission wird dazu eine neue Internetseite schalten, auf der überhöhte Angebote sichtbar werden. Verbraucher können die günstigsten Anbieter nutzen - das Einkaufen im Internet wird erschwinglicher.
Weitere Informationen:
Paketversand innerhalb der EU