Neue Regelungen ab Februar 2015

  • Bundesregierung | Startseite
  • Schwerpunkte der Bundesregierung  

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Was ist neu? Neue Regelungen ab Februar 2015

Gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sind jetzt schneller innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend vollstreckbar. Außerdem ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch verbessert worden.

1 Min. Lesedauer

Verbraucherschutz

Gerichtsentscheidungen EU-weit schneller umsetzen

Gerichtliche Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen können seit dem 10. Januar 2015 sofort in allen EU-Staaten vollstreckt werden. Verbraucher und Unternehmen erhalten ihr Geld so schneller zurück. Das bisherige schwerfällige und kostspielige Anerkennungsverfahren für Gerichtsentscheidungen aus einem anderen EU-Mitgliedsland entfällt.

Besserer Schutz beim Kauf im Ausland

Verbraucher genießen EU-weit künftig einen besseren Schutz, wenn sie bei Händlern aus Nicht-EU-Ländern einkaufen, die ihre Waren in einem EU-Mitgliedsland anbieten. Sie können nun bei Streitigkeiten das Gericht ihres Wohnsitzes anrufen.

Weitere Informationen

Recht

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

Die Bundesregierung hat das Sexualstrafrecht verschärft, um Kinder und Jugendliche besser vor sexuellem Missbrauch schützen. Die Herstellung und Verbreitung kinderpornografischer Bilder steht jetzt unter Strafe. Das Gesetz ist am 27. Januar 2015 in Kraft getreten.