Neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

Einigung der Koalitionsspitzen Neue Regeln für Leiharbeit und Werkverträge

Die Bundesregierung will den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen. Die Spitzen der Regierungskoalition haben sich dazu auf neue Regeln geeinigt. Das Bundesarbeitsministerium will den Gesetzentwurf in Kürze ins Kabinett bringen.

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"Es wird in Zukunft klare Regeln geben für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, um den Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen zu bekämpfen", sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Die Spitzen der Koalitionsparteien haben "gleichen Lohn für gleiche Arbeit" vereinbart und sich auf eine Höchstüberlassungsdauer geeinigt. Damit werde es keine Dauerentleihung für Leiharbeitnehmer mehr geben. Für Werkverträge werde es erstmals Regeln geben, die durch Transparenz den Missbrauch eindämmen.

Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Arbeitnehmerüberlassung in dieser Legislaturperiode weiterzuentwickeln und auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Zudem ist vorgesehen, den missbräuchlichen Einsatz von Werkverträgen zu verhindern. Wichtig ist, eine Balance zu finden: Missbrauch soll verhindert werden. Gleichzeitig gilt es, die notwendige Flexibilität für die Unternehmen zu erhalten.

Auch die Bundeskanzlerin hatte mehrfach betont, dass es nicht akzeptabel sei, wenn Scheinwerkverträge vorrangig zur Umgehung arbeits- und tariflicher Regelungen eingesetzt werden.

Was ist Leiharbeit/Zeitarbeit?
Beim Arbeitsmodell Leih- oder Zeitarbeit sind Arbeitnehmer bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, die sie an Betriebe ausleihen. So lassen sich Auftragsspitzen und kurzfristige Personalbedarfe flexibel abdecken. Zeitarbeit ist ein festes Arbeitsverhältnis, bei dem häufig die Einsatzstellen wechseln können. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) regelt die Überlassung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern durch ihren Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung an Dritte (Entleiher). Es dient in erster Linie dem sozialen Schutz der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.