Saubere Luft in Deutschland und Europa

Nationales Luftreinhalteprogramm Saubere Luft in Deutschland und Europa

Schadstoffe in der Luft machen an nationalen Grenzen nicht Halt. Deshalb müssen die EU-Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission regelmäßig darstellen, wie sie ihre Emissionen verringern. Das Bundeskabinett hat nun das entsprechende Nationale Luftreinhalteprogramm für Deutschland beschlossen.

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Der Ausstoß von Schadstoffen muss weiter verringert werden, um die Luftqualität national und in der Europäischen Union zu verbessern. Daher haben die EU und die Parteien der Genfer Luftreinhaltekonvention nationale Emissionsminderungen für verschiedene Luftschadstoffe festgelegt.

Europäische Vorgaben

EU-Mitgliedstaaten sind gemäß der "Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe" verpflichtet, der Europäischen Kommission mindestens alle vier Jahre nationale Luftreinhalteprogramme (NLRPs) zu übermitteln. Darin sollen sie darlegen, wie sie ihre Emissionen reduzieren wollen.

Betrachtet werden dabei prozentuale Minderungen der gesamten nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe gegenüber 2005. Es geht dabei zum Beispiel um Schwefeldioxid, Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak und Feinstaub. So müssen die gesamten NOx-Emissionen ab 2020 um 39 Prozent und ab 2030 um 65 Prozent gesenkt werden.

Anhand aktueller Emissionsprognosen muss dargestellt sein, ob die Ziele mit den bisherigen Maßnahmen erreicht werden können (Baseline-Szenario). Falls nicht, muss ein so genanntes Zielerreichungs-Szenario (Compliance-Szenario) mit zusätzlichen Strategien und Maßnahmen erarbeitet werden.

Ziele in Deutschland für 2020 erreicht

Das aktuelle Luftreinhalteprogramm zeigt, dass Deutschland die Ziele für 2020 ohne weitere Maßnahmen einhalten kann. Ab 2025 reichen die beschlossenen Maßnahmen allerdings nicht zum Erreichen der Stickoxid- und Ammoniak-Ziele und ab 2030 auch nicht bei den Feinstaub- und Schwefeldioxid-Zielen.

Maßnahmen-Mix für weniger Emissionen

Mit zahlreichen Maßnahmen arbeitet die Bundesregierung daran, die Anforderungen auch für den Zeitraum ab 2025 und 2030 zu erfüllen. Zu diesem Maßnahmen-Mix gehören unter anderem:

  • Schrittweise Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung gemäß den Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung",
  • Klimaschutzmaßnahmen des ressortübergreifenden "Aktionsprogramms Klimaschutz 2020" und des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz",
  • Maßnahmenpaket Straßenverkehr: Umweltprämie und Software-Update für Pkw, Hardware-Nachrüstung für Busse, Förderung Umweltverbund, Fortschreibung der CO2-Grenzwerte für Pkw.