"Ein schmaler Grat"

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Im Wortlaut: Maas "Ein schmaler Grat"

Die Krankenkassen in Deutschland dürfen nach Ansicht von Bundesjustizminister Maas Daten aus Fitness-Trackern nicht dazu verwenden, besondere Tarife anzubieten. Er wolle prüfen, ob die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten nach dem neuen europäischen Datenschutzrecht eingeschränkt werden könne.

  • Ein Beitrag von Heiko Maas
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Maas: Neue Technologien nicht unkritisch annahmen, aber auch nicht verteufeln.

Foto: Bundesregierung/Kugler

Heute gibt es Laufschuhe, Armbanduhren und viele andere Geräte, die mithilfe eingebauter Chips und Sender die Laufleistung und viele Gesundheitsdaten, wie die Herzfrequenz, aufzeichnen. Diese sogenannten "Fitness-Tracker" sind für mich, wie für viele andere Freizeitsportler, kein neues Phänomen.

Mit ihrer Hilfe erfahre ich nicht nur alles über meine Lauf-, Schwimm- oder Radleistung, sondern bekomme auch noch Informationen über meinen Blutdruck oder die Pulsfrequenz. Das sind sinnvolle Funktionen, für deren Nutzung ich mich zum Beispiel als Triathlet frei entscheiden kann.

Es ist aber das eine, so etwas als Sportler beim Training oder Wettkampf einzusetzen. Sein ganzes Alltagsleben erfassen zu lassen oder die sensiblen Daten, die dabei anfallen, etwa an die Krankenversicherung zu versenden, ist etwas anderes. Das sollte jedem, der sich dafür entscheidet, bewusst sein. Denn das Wichtigste bleibt, dass wir alle frei und selbstbestimmt über unsere Daten entscheiden können. Mit dieser Freiheit ist es nicht weit her, wenn Krankenkassen Tarifmodelle entwickeln, bei denen Sie den günstigen Tarif nur dann bekommen, wenn Sie einwilligen, dass Ihre kompletten Gesundheitsdaten ständig übermittelt werden. Solche Geschäfte stellen die echte Freiwilligkeit der Einwilligung und damit ihre Zulässigkeit infrage.

Konkret werden wir prüfen, die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage des neuen EU-Datenschutzrechts einzuschränken. Niemand darf faktisch dazu gezwungen werden, so intime Daten wie die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen. Informationen über körperliche oder seelische Schwächen eines jeden Einzelnen dürfen nicht auf dem Datenmarkt die Runde machen.

Wir alle bewegen uns auf einem schmalen Grat. Wir dürfen einerseits nicht schwarzmalen und die Möglichkeiten, die neue Technologien bieten, verteufeln. Menschen dürfen aber in keinem Fall zum reinen Objekt eines Algorithmus werden.