Nach wie vor "null Toleranz"!

Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung Nach wie vor "null Toleranz"!

In Afrika südlich der Sahara ist jedes fünfte Mädchen von Genitalverstümmelung betroffen. Schätzungen zufolge leiden mehr als 140 Millionen Mädchen und Frauen weltweit unter den Folgen der grausamen Praktik. Auch in Deutschland sind 30.000 Mädchen und Frauen aus Migranten-Familien davon betroffen oder bedroht.

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Mädchen in einem Dorf in Burkina Faso

Machtlos der grausamen Praxis ausgeliefert: Mädchen in Burkina Faso

Foto: SAIDA International e. V. / Simone Schwarz

Frauen haben mit den Folgen von Genitalverstümmelungen ihr Leben lang zu kämpfen. Der Eingriff verursacht schwere seelische und körperliche Schäden. Viele Mädchen sterben an den Folgen von Komplikationen. Eine Genitalverstümmelung kann nicht rückgängig gemacht werden.

Die Begründungen für die Verstümmelungen unterscheiden sich je nach Region. Sie werden oft als religiöse und gesellschaftliche Pflicht angesehen.

Weibliche Genitalverstümmelung wird international mit dem Begriff "Female Genital Mutilation" (FGM) bezeichnet. Dies ist ein Sammelbegriff für verschiedene Formen der Beschneidung der äußeren weiblichen Genitalien.

FGM wird in 28 Ländern Afrikas sowie in einigen wenigen arabischen und asiatischen Ländern praktiziert. Auch in den Einwanderungsländern ist die kulturell verankerte Beschneidung unter afrikanischen Migrantinnen verbreitet. In Europa sind bis zu 180.000 Menschen davon betroffen.

Durch sozialen Druck und Machtlosigkeit nehmen viele Frauen das Ritual an und führen es fort. Der Eingriff wird meist bei Mädchen im Alter zwischen 4 und 14 Jahren vorgenommen, manchmal aber auch schon im Alter von wenigen Tagen, vor der Eheschließung oder vor der Geburt des ersten Kindes.

Die Operationen finden meist in einfachen Hütten unter katastrophalen hygienischen Bedingungen statt. Die Operateure sind traditionelle Heilerinnen, Hebammen und Barbiere. Der Eingriff, der oft eine halbe Stunde dauert, wird ohne Narkose durchgeführt, das Mädchen mit Gewalt festgehalten.

Genitalverstümmelungen sind Menschenrechtsverletzungen

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Strässer, bekräftigte anlässlich des Aktionstages gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar: "Diese grausame Praxis kann weder durch kulturelle noch soziale Erwägungen gerechtfertigt werden: Sie ist und bleibt eine schwere Menschenrechtsverletzung. Sie nimmt Frauen und Mädchen nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, sondern auch auf Selbstbestimmtheit und Freiheit."

Es sei wichtig, das Tabuthema offen anzusprechen, denn es genüge nicht, strafrechtliche Instrumente gegen die Praxis zu entwickeln. Es müsse vor allem ein gesellschaftlicher Dialog angestoßen werden.

Im Februar 2003 organisierte das Inter-African Committee (IAC) in Addis Abeba eine internationale Konferenz unter dem Motto "Null-Toleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung". Ziel war es, die bereits begonnene Kampagne gegen weibliche Genitalverstümmelung weiter voranzubringen und zu beschleunigen.

Der 6. Februar wurde anschließend von der UN-Menschenrechtskommission zum weltweiten Aktionstag ausgerufen. Er soll auf die schweren Menschenrechtsverletzungen durch die kulturell verankerte Beschneidung weiblicher Genitalien aufmerksam machen.

Gemeinsam für das Recht der Frauen auf Unversehrtheit

Afrikanische Aktivistinnen und Aktivisten, Nichtregierungsorganisationen sowie nationale Organisationen kämpfen seit Jahren für die Beendigung der Genitalverstümmelung. Auch das Bundesentwicklungsministerium setzt sich kompromisslos dafür ein und unterstützt Initiativen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung auf nationaler und internationaler Ebene.

Am 20. Dezember 2012 wurde die UN Resolution gegen weibliche Genitalverstümmelung von der Vollversammlung der Vereinten Nationen beschlossen. In der Resolution sprechen sich alle 193 Mitgliedsstaaten für eine Verstärkung der weltweiten Bemühungen um die Abschaffung der Genitalverstümmelung bei Frauen und Mädchen aus.

In rund 60 Ländern gibt es bereits Gesetze gegen Genitalverstümmelung. Doch die Bestimmungen reichen häufig nicht aus, um die tief verwurzelte Tradition zu bekämpfen.
Das Bundesentwicklungsministerium verfolgt im Kampf gegen die grausame Praxis einen ganzheitlichen Ansatz. Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog werden dabei kombiniert mit einer Stärkung der Leistungsfähigkeit von staatlichen und privaten Organisationen sowie mit Politikberatung auf nationaler und internationaler Ebene.

Erste Erfolge dieser Bemühungen sind zu erkennen und zeigen, dass sich der Einsatz lohnt: Zahlreiche afrikanische Staaten haben die weibliche Genitalverstümmelung inzwischen gesetzlich verboten. Die Zahl der Fälle nimmt leicht ab und die Zahl der Menschen, die sich gegen die Praxis wenden, nimmt stark zu. In vielen Ländern gibt es Erfolge, so zum Beispiel in Togo, wo 2012 die Abschaffung der Genitalverstümmelung gefeiert wurde.

Europäisches Projekt CHANGE
Das deutsche Kinderhilfswerk Plan hat sich mit anderen europäischen Organisationen zusammengeschlossen, um gegen weibliche Genitalverstümmelung vor der eigenen Haustür vorzugehen. Ziel des EU-Projekts CHANGE ist es, ein Ende der weiblichen Genitalverstümmelung herbeizuführen. Damit ist auch eine zwangsweise Beschneidung der Töchter während eines Aufenthaltes im Heimatland gemeint.