Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro

  • Bundesregierung | Startseite
  • Bundeskanzler

  • Schwerpunkte 

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek 

  • Service   

Lohnuntergrenze angepasst Mindestlohn jetzt bei 13,90 Euro

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 Euro brutto in der Stunde. Damit verbunden ist auch die Verdienstgrenze für Minijobs gestiegen. Mehr als sechs Millionen Menschen profitieren von den Anpassungen.

2 Min. Lesedauer

Ein Gerüstbauer auf einer Baustelle.

Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Foto: Raphael Huenerfauth/photothek.net

Seit 1. Januar 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. 2027 wird er auf 14,60 Euro steigen – eine Erhöhung von insgesamt 13,88 Prozent. Der höhere Lohn stärkt die Kaufkraft, stabilisiert die Binnennachfrage und trägt dazu bei, dass Beschäftigte aus dem Niedriglohnsektor herauskommen. 

Mehr als sechs Millionen Menschen werden profitieren – all jene, die bisher weniger als 13,90 Euro brutto in der Stunde verdient haben. Da Frauen überproportional häufig von niedrigen Löhnen betroffen sind, trägt die Mindestlohnerhöhung auch zur Verringerung des Lohnabstandes zwischen Frauen und Männern bei. 

Bundesregierung erwartet keine negativen Auswirkungen

Die Bundesregierung erwartet von der Lohnanpassung trotz herausfordernder gesamtwirtschaftlicher Situation keinen Anstieg der Arbeitslosigkeit. Die Anhebung in zwei Schritten trägt dazu bei, die Lasten für Arbeitgeber abzufedern. Laut Mindestlohnkommission ist es den Unternehmen in der Vergangenheit überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.

Im Juni 2025 hatte die unabhängigen Mindestlohnkommission ihre Vorschläge für die zweistufige Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Die Empfehlung zur Anpassung beruht auf einer Gesamtabwägung: Die Kommission prüft, welcher Mindestlohn einen angemessenen Mindestschutz der Beschäftigten sichert, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglicht sowie Beschäftigung nicht gefährdet; zudem orientiert sie sich an der Tariflohnentwicklung in Deutschland und am Referenzwert der EU von 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten.

Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, das aus einem Vorsitz und je drei Mitgliedern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft besteht. Alle zwei Jahre schlägt die Kommission der Bundesregierung die Anpassung der Lohnuntergrenze vor – zuletzt im Juni 2025 . Die Bundesregierung muss den Vorschlag per Verordnung beschließen. So ist es im Mindestlohngesetz vorgesehen. 

Auch die Minijob-Grenze ist gestiegen

Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobberinnen und Minijobber. Die Verdienstgrenze für Minijobs ist daher ebenfalls gestiegen. Sie liegt seit 1. Januar 2026 bei 603 Euro im Monat. 2027 steigt sie auf 633 Euro. Im vergangenen Jahr durften Minijobber 556 Euro brutto im Jahresdurchschnitt im Monat verdienen. 

Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden möglich ist, steigt die Grenze für geringfügige Beschäftigungen seit 2022 mit jeder Mindestlohnerhöhung dynamisch. So wird sichergestellt, dass bei einem höheren Stundenlohn die Arbeitszeit nicht gekürzt werden muss.

Gleichzeitig steigt die Lohnuntergrenze für Midijobs. Als Midijobberin oder Midijobber gilt im Jahr 2026, wer regelmäßig zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro verdient. Für Verdienste innerhalb dieses Übergangsbereichs zahlen Erwerbstätige einen reduzierten Beitragsanteil zur Sozialversicherung. 

Den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit 2015. Diese Lohnuntergrenze gilt grundsätzlich für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende, Selbstständige oder Ehrenamtliche. Mit dem Mindestlohnrechner des Bundesarbeitsministeriums können Sie berechnen, wie sich der Mindestlohn auf Ihr Gehalt auswirkt.