Für rund 230.000 Beschäftigte im Elektrohandwerk gelten ab 1. Januar 2014 neue tarifliche Lohnuntergrenzen. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums passierte das Kabinett.
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In zwei Stufen werden die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk angehoben:
Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Damit sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Elektrohandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.
In elf Branchen mit insgesamt gut drei Millionen Beschäftigten sind Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.