Mindestlohn im Elektrohandwerk steigt ab 2014

In zwei Stufen werden die Löhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Elektrohandwerk angehoben:

  • Ab dem 1. Januar 2014 erhalten die Beschäftigten in den alten Bundesländern 10,00 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin 9,10 Euro pro Stunde.

  • Zum 1. Januar 2015 steigt der Mindestlohn in den alten Ländern auf 10,10 Euro pro Stunde, in den neuen Bundesländern und Berlin auf 9,35 Euro pro Stunde.

Rechtsverordnungen legen die Mindestlöhne verbindlich fest. Damit sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Elektrohandwerk verpflichtet, den tariflichen Mindestlohn zu zahlen.

In elf Branchen mit insgesamt gut drei Millionen Beschäftigten sind Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.