Zukunfts- und Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR
Um die Notlage im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Infrastruktur zu erhalten, hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR aufgelegt. Dafür stehen zwei Milliarden Euro an Fördermitteln zur Verfügung.

Insgesamt stehen zwei Milliarden Euro für NEUSTART KULTUR zur Verfügung.
Foto: Getty Image / Tony West / BKM
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat im Sommer 2020 in enger Abstimmung mit Kulturverbänden und Kulturfonds das Rettungs- und Zukunftsprogramm NEUSTART KULTUR für Kunst, Kultur und Medien aufgelegt. Spartenübergreifend wurden auch Mittel für pandemiebedingte Investitionen und Digitalisierung zur Verfügung gestellt.
Nachdem Anfang des Jahres 2021 bereits ein großer Teil der Mittel in Höhe von einer Milliarde Euro effektiv verplant war, hat die Bundesregierung im Februar 2021 eine weitere Milliarde zur Verfügung gestellt. Damit werden rund 60 Teilprogramme fortgesetzt und erweitert. Fünfzehn Programme kommen neu hinzu. Dabei liegt der Schwerpunkt der Förderungen auf Hilfen für Künstlerinnen und Künstler sowie Stipendienprogrammen.
Die Mittel aus den NEUSTART KULTUR Hilfsprogrammen sind bis Ende 2022 verwendbar und stehen damit Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen auch bei weiteren Verschiebungen wirksam zur Verfügung.
Passgenaue Hilfsprogramme
Bei der Umsetzung der über 60 spartenspezifischen Einzelprogramme wird die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien von rund 40 Kulturverbänden und -fonds durch deren genaue Kenntnisse der Sparten und Bedarfe unterstützt. Sie übernehmen den direkten Kontakt mit den Antragstellenden und die anschließende Bewilligung. Die Auszahlung erfolgt, sobald die Kulturveranstaltungen aufgrund der Pandemielage konkret geplant werden können.
Hilfen für Künstlerinnen und Künstler sowie Stipendienprogrammen: Schwerpunkte der Förderung
Der Programmschwerpunkt liegt mit bis zu 800 Millionen Euro im Bereich „Erhalt und Stärkung von Kulturproduktion und -vermittlung“ und somit auf der individuellen Förderung von Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen. Die einzelnen Programme unterstützen insbesondere kleinere und mittlere, privatwirtschaftlich finanzierte Kulturstätten und -projekte darin, ihre künstlerische Arbeit wiederaufzunehmen, und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige zu vergeben.
Bis zu 250 Millionen Euro sind für Stipendienprogramme vorgesehen und kommen somit unmittelbar einzelnen Künstlerinnen, Künstlern und Kulturakteuren zugute.
Hierzu zählen unter anderem Programme des Kunstfonds, des Bundesverbands Bildender Künstlerinnen und Künstler (BBK) und des Deutschen Künstlerbunds (DKB), des Deutschen Literaturfonds, Deutschen Übersetzerfonds, des Deutschen Musikrats, des Musikfonds und des Fonds Darstellende Künste.
Im Bereich Musik und den Darstellenden Künsten sollen die Stipendienprogramme des Musikfonds, des Deutschen Musikrats sowie der Bundeskulturfonds fortgesetzt und neu ausgeschrieben werden. Auch das Förderprogramm Dis-Tanzen, das künstlerische Arbeiten freier Gruppen der Tanzszene unterstützt, wird aufgestockt.
Im Literaturbereich wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Literaturfonds die Förderung literarischer, alternativer und digitaler Angebote weiter ausgebaut. Die Mittel sollen insbesondere Autorinnen und Autoren der Kinder-und Jugendliteratur, Theaterautorinnen und Theaterautoren sowie Literaturübersetzerinnen und -übersetzern zugute kommen. Anträge können über die Webseiten des Deutschen Literaturfonds und des Deutschen Übersetzerfonds gestellt werden. Auch die Buch- und Verlagsbranche soll unterstützt werden.
Für den Programmbereich „Mehrbedarfe pandemiebedingter Investitionen“ stehen nun zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro für Umbaumaßnahmen zum erhöhten Gesundheitsschutz bereit. Dazu gehören etwa Sicherungsmaßnahmen in Kassen- oder Sanitärbereichen sowie der Einbau oder die Umrüstung von Lüftungsanlagen. Diese Förderung richtet sich an Kultureinrichtungen, deren Betrieb regelmäßig nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
Zur Unterstützung der vom Bund geförderten Einrichtungen und Projekte sind zusätzlich 100 Millionen Euro vorgesehen.
NEUSTART KULTUR: Übersicht der Fördermöglichkeiten nach Sparten
Auf den Sparten-Seiten informieren wir Sie über die einzelnen Programme und weisen auf Internetseiten hin, auf denen Sie weitere Informationen zu den Fördergrundsätzen und zur Antragsstellung finden können.
Gelb markiert sind die Programme, die 2021 neu aufgelegt oder aufgestockt werden. Diese Programme laufen sukzessive an und die Informationen dazu werden fortlaufend aktualisiert.