Wachstumsinitiative
Wer Bürgergeld bezieht, soll sich monatlich für ein persönliches Gespräch beim Jobcenter melden müssen. Das soll die Chance erhöhen, schneller in Arbeit zu kommen. Das Kabinett hat dazu eine entsprechende Neuregelung beschlossen.
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Regelmäßige Gespräche zwischen erwerbsfähigen Bürgergeldempfängern und Jobcentern sind wichtig, um schneller Arbeit zu finden – besonders in den ersten zwölf Monaten des Bezugs der Leistung. Deshalb soll künftig ein monatliches Gespräch stattfinden.
Sinnvoll ist das auch für diejenigen, die eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme oder einen Integrations- oder Berufssprachkurs abgeschlossen haben. Denkbar ist ein häufigerer persönlicher Kontakt außerdem für Jugendliche oder Menschen mit komplexeren Problemlagen.
Das Kabinett hat die Neuregelung einer monatlichen Meldepflicht für Bürgergeldempfänger in Form einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Nach den Beratungen im Bundestag muss abschließend noch der Bundesrat zustimmen.
Maßnahme aus der Wachstumsinitiative
Die Neuregelung ist eine weitere arbeitsmarktpolitische Maßnahme aus der Wachstumsinitiative der Bundesregierung. Vergangene Woche hatte das Kabinett bereits eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die überwiegend das Bürgergeld betreffen.
Mit der Wachstumsinitiative will die Bundesregierung neue Impulse für ein sicheres und wettbewerbsfähiges Deutschland setzen – und gleichzeitig den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Für mehr wirtschaftliche Kraft braucht es ein größeres Angebot an Arbeit. Deshalb ist es unter anderem wichtig, mehr Menschen, die Bürgergeld beziehen, in Arbeit zu bringen. Mit der Neuregelung einer Meldepflicht will die Bundesregierung die Mitwirkungspflichten stärken und so für mehr Verbindlichkeit und eine erfolgreichere Vermittlung in den Arbeitsmarkt sorgen.