Mehr Wettbewerb bei Photovoltaik

Ökostrom soll billiger werden Mehr Wettbewerb bei Photovoltaik

Im Februar schreibt die Bundesnetzagentur erstmals die finanzielle Förderung für Ökostrommengen offen aus. Wer diese am günstigsten aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen liefert, soll den Zuschlag erhalten. Das Bundeskabinett hat jetzt den rechtlichen Rahmen für das neue Fördermodell beschlossen.

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Solarpark im Vordergrund, dahinter Windpark

Die Stromversorgung soll sicher und bezahlbar bleiben.

Foto: Trutschel/photothek.net

Ziel ist es, die den weiteren Ausbau der Photovoltaik möglichst kostengünstig zu erreichen. Die Stromversorgung soll sicher und bezahlbar bleiben – auch bei weiter steigenden Anteilen der Energie aus Wind, Sonne und anderen grünen Energien. Nachdem diese mittlerweile mehr als ein Viertel des Strombedarfs decken, müssen sie sich dem Wettbewerb stellen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) sieht deshalb vor, dass die Höhe der Ökostromförderung spätestens ab 2017 grundsätzlich über Ausschreibungen ermittelt wird. Bisher wird die Höhe per Gesetz festgelegt. Die Förderung wird über die sogenannte EEG-Umlage finanziert. 

Mit Pilotvorhaben Erfahrungen sammeln 

Bevor Ausschreibungen für alle Sparten der erneuerbaren Energien eingeführt werden, will die Bundesregierung erste Erfahrungen mit einem Pilotverfahren im Bereich der Photovoltaik sammeln. 

Es ist vorgesehen, den jährlichen Zubau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit dieser Ausschreibung im Durschnitt um jährlich 400 Megawatt zu steigern. Die erste Ausschreibungsrunde wird die Bundesnetzagentur bereits im Februar 2015 starten. Die ersten Gebote können bis zum 15. April 2015 abgegeben werden. 

Das Ausschreibungsverfahren wurde so offen, einfach, transparent und verständlich wie möglich gestaltet. Jeder kann sich beteiligen: etwa Stadtwerke, Projektentwickler oder private Personen. Den Zuschlag erhalten diejenigen, die die Leistung zum niedrigsten Fördersatz anbieten. 

Vorteile der Ausschreibung 

Werden die Fördersätze im Rahmen einer Ausschreibung ermittelt, so lässt sich sicherstellen, dass Anlagenbetreiber nur die Förderung erhalten, die sie für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage benötigen. Bei dem bisherigen, eher statischen Verfahren - der Festsetzung im Gesetz - ließen sich die tatsächlich entstehenden Kosten und deren künftige Entwicklung nicht immer exakt absehen und abbilden. Das konnte dazu führen, dass die Fördersätze über den tatsächlichen Kosten lagen. 

Die Ausschreibung stellt im Vergleich dazu ein flexibleres Instrument dar. Da die Fördersätze nach Abschluss der Ausschreibung feststehen und Ausbauziele ebenfalls gesetzlich klar umrissen sind, können die Anlagenbetreiber weiterhin auf eine hohe Planungs- und Investitionssicherheit vertrauen. 

Keine Flächenkonkurrenz 

Für die Ausschreibung der Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist es wichtig, dass ausreichend Fläche zur Verfügung steht. Die neue Verordnung schafft dafür die Voraussetzungen: Sie berücksichtigt die unterschiedlichen Interessen, die es bei der Nutzung von Acker- oder Naturschutzflächen gibt. Deshalb wird das jährliche Ausschreibungsvolumen begrenzt.

2015 sind nur Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, auf versiegelten Flächen und an Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienenwegen förderfähig. 2016 und 2017 kommen hinzu: Ackerflächen in sogenannten benachteiligten Gebieten – etwa mit schwacher Ertragslage – und Flächen, die dem Bund gehören und durch die Bundesagentur für Immobilienaufgaben verwaltet werden.