Die Bundesregierung verbessert die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR. Neben der Opferrente werden auch die Ausgleichsleistungen nach dem Rehabilitierungsrecht erhöht.
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Nach der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat ist das Gesetz am 1. Januar 2015 in Kraft getreten.
Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur "Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR" einstimmt angenommen. Mit den Neuregelungen sollen die materiellen Folgen der Verfolgungsmaßnahmen in der ehemaligen DDR gemildert werden.
Im Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz wird der Betrag der sogenannten Opferrente um 50 Euro angehoben. Er steigt von derzeit 250 Euro auf 300 Euro im Monat. Auch die Zahlungen an politisch Verfolgte, die in der ehemaligen DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten, erhöhen sich um 30 Euro auf 214 Euro.
Das Gesetz trägt dazu bei, den Einsatz der Menschen, die sich gegen das System aufgelehnt haben, stärker zu würdigen. Die Regelungen berücksichtigen auch die Anerkennung erduldeter Zwangsmaßnahmen. Im 25. Jahr nach der Friedlichen Revolution ist dies ein wichtiges Signal. Es setzt ein Zeichen für die Vorkämpfer für Freiheit, Demokratie und ein vereinigtes Deutschland.
Mit dem Gesetz wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags erfüllt. Dort ist eine Erhöhung der monatlichen Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vorgesehen.