Mehr Chancen für die digitale Wirtschaft

Informationsweiterverwendungsgesetz Mehr Chancen für die digitale Wirtschaft

Ämter und Behörden speichern zunehmend mehr Informationen digital. Daten, die der Informationsfreiheit unterliegen, dürfen zukünftig grundsätzlich weiterverwendet werden. Mit der am 17. Juli in Kraft getretenen Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes erleichtert die Bundesregierung vor allem der digitalen Wirtschaft, diese Inhalte zu nutzen.

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Mit der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes hat die Bundesregierung eine europäische Änderungsrichtlinie umgesetzt. Der öffentliche Sektor, also sämtliche öffentliche Stellen, erfasst, erstellt, reproduziert und verbreitet ein breites Spektrum an Informationen. Dazu zählen zum Beispiel die Bereiche Soziales, Wirtschaft, Geografie, Wetter, Tourismus, Geschäftsleben oder Patentwesen. Diese Informationen sind für die Weiterverwendung in Produkten und Diensten mit digitalen Inhalten interessant und auch im Hinblick auf zunehmende mobile Anwendungen wirtschaftlich bedeutsam.

Open Data nutzen - Bestimmungen und Verfahren vereinheitlichen

Die verfügbare Datenmenge hat erheblich zugenommen. Technologien zur Analyse, Nutzung und Verarbeitung von Daten wurden kontinuierlich weiterentwickelt. Neue Dienste und Anwendungen beruhen auf dem Verwenden, Aggregieren oder Kombinieren von Daten. Die wirtschaftlichen und sozialen Chancen, die sich daraus ergeben, sollen besser genutzt werden. Nunmehr besteht ein grenzübergreifendes Angebot von Produkten und Dienstleistungen, das die Weiterverwendung vergleichbarer Datensätze europaweit ermöglicht.

Sammlungen von Bibliotheken, Museen und Archiven stellen ein wertvolles Material für die Weiterverwendung in vielen Bereichen dar. Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde deshalb ausgeweitet. Zuvor stand dies im Ermessen der jeweiligen öffentlichen Stellen. Die bisherigen Regelungen zum Antragsverfahren wurden gestrichen. Die Grundsätze für Entgelte, die öffentliche Stellen für die Weiterverwendung von Informationen verlangen können, wurden präziser gefasst.

Mit  "Open (Government) Data" ist die Praxis des Bereitstellens von maschinenlesbaren Daten durch Regierungen und Verwaltungen gemeint. Die Daten stehen zur Weiterverwendung durch Dritte zur Verfügung, um Wirtschaftswachstum und Transparenz zu fördern.