Marktzugang für verflüssigtes Erdgas

Energiewende Marktzugang für verflüssigtes Erdgas

Verflüssigtes Erdgas verursacht bei der Verbrennung weniger Treibhausgase als Schweröl und Diesel – und eröffnet so Chancen für Schifffahrt und Straßengüterverkehr. Eine nun vom Bundesrat gebilligte Verordnung sieht vor, die Rahmenbedingungen für den Aufbau der dafür nötigen Infrastruktur in Deutschland zu verbessern.

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Zu sehen ist ein Schiff mit riesigen orangefarbigen Kuppeln im Hafen von Rotterdam.

Künftig soll auch in Deutschland die Anlandung von verflüssigtem Erdgas möglich sein, so wie bereits hier in Rotterdam.

Foto: picture alliance / dpa

Erdgas spielt mit seinen rund 25 Prozent Marktanteil schon heute eine zentrale Rolle im deutschen Energiemix. Künftig dürfte es im Zuge der Energiewende weiter an Bedeutung gewinnen. Denn es ist der kohlendioxidärmste fossile Energieträger.

Versorgung mit Energie sichern

Im Interesse der Versorgungssicherheit, aber auch im Sinne des Wettbewerbs sollen deshalb möglichst viele verschiedene Versorgungswege und -quellen für Gas erschlossen werden. Damit das Erdgas von den Schiffen schließlich auch ins Gasnetz gelangen kann, ist eine entsprechende Infrastruktur nötig. Diese gibt es bislang noch nicht.

Ein etwaiges Terminal für sogenanntes LNG (verflüssigtes Erdgas) zu bauen ist Sache der Privatwirtschaft. Das war bislang eher unattraktiv. Denn für den Betrieb eines solchen Terminals ist ein Anschluss an das Gasnetz nötig. Die damit verbundenen Kosten muss der Anlagenbetreiber nach geltendem Recht aktuell selbst tragen. 

Deutschland zum Umschlagplatz machen

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien darauf verständigt, Deutschland zum zentralen Umschlagplatz in Europa für verflüssigtes Erdgas zu machen. Das soll mit der nun beschlossenen Verordnung geschehen. Diese sieht vor, dass die bisherige Regelung über den Bau des Anschlusses an das Fernleitungsnetz und die dabei entstehenden Kosten geändert wird. Künftig soll

  • nicht mehr der Anlagenbetreiber, sondern der Netzbetreiber für den Anschluss sorgen
  • und der Netzbetreiber die dadurch entstehenden einmaligen Investitions- und laufenden Betriebskosten über die Gasnetzentgelte auf die Netznutzer (Endverbraucher) umlegen können - wie schon die Kosten für die Nutzung der bisherigen Netzleitungen.  

Die Netzentgelte würden sich damit schätzungsweise um weniger als 0,01 Ct/kWh erhöhen. Auf das allgemeine Preisniveau, vor allem für Verbraucherinnen und Verbraucher, sollte diese Erhöhung keine spürbaren Auswirkungen haben.