Maghreb-Staaten sind sichere Herkunft

Asyl-Entscheidung im Bundestag Maghreb-Staaten sind sichere Herkunft

Die Maghreb-Staaten Algerien, Marokko und Tunesien sind künftig sichere Herkunftsstaaten. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Asylverfahren sollen durch das neue Gesetz verkürzt werden.

2 Min. Lesedauer

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug.

Nach Ablehnung ihres Asylantrags müssen Migranten aus den Maghreb-Staaten in ihre Herkunftsländer zurückkehren.

Foto: picture-alliance/dpa/Seeger

Mit der neuen Regelung soll eine gesetzliche Vermutung eingeführt werden, dass Asylanträge aus den drei nordafrikanischen Ländern unbegründet sind. Der Asylantrag wird abgelehnt, wenn der Antragsteller nicht nachweisen kann, dass er über einen Asylgrund verfügt. Durch die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten kann schneller über Anträge aus diesen Ländern entschieden werden.

Klares Signal an Migrationswillige

Das Verfahren setzt ein klares Signal an bereits eingereiste und migrationswillige Personen ohne Aussicht auf einen Schutzstatus: Ihre Asylverfahren werden schnell durchgeführt. Nach einer Ablehnung müssen sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren. Den entsprechenden Gesetzentwurf hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière eingebracht. In der Debatte zur Verabschiedung des Gesetzes sagte der Minister am Freitag (13.05.2016): "Zum Helfen gehört auch Nein sagen können."

Die Asylverfahren von algerischen, marokkanischen und tunesischen Staatsangehörigen sind in aller Regel ohne Aussicht auf Erfolg. Ziel des Gesetzes ist es, sie schneller bearbeiten zu können. Die Aufenthaltsdauer dieser Antragsteller in Deutschland soll sich dadurch deutlich verkürzen.

Menschenrechtslage berücksichtigt

Der Bundesinnenminister bekräftigte, dass Menschen weiter Schutz gewährt würde, wenn ihnen ein Verfolgungsschicksal drohe. "Die Argumente zur Menschenrechtslage wurden und werden berücksichtigt." Er gab zu bedenken: "Durch die abstrakte Androhung einer Todesstrafe und die abstrakte Strafbarkeit von Homosexualität allein ergibt sich jedoch kein Asylgrund und auch kein Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Das ist ein Grundprinzip unseres Asylrechts und an diesem Prinzip wollen wir auch festhalten."

"Die Vielzahl der Probleme in anderen Ländern können nicht durch das Asylrecht in Deutschland aufgefangen werden. Die Probleme, die es in den Maghreb-Staaten zweifelsohne gibt, finden ihre Lösung nicht im Asylrecht, sondern in den Ländern selbst, bekräftigte de Maizière.

Individuelle Prüfung
Bei sicheren Herkunftsstaaten wird kraft Gesetz vermutet, dass ein Antragsteller aus einem solchen Land nicht verfolgt wird. Diese Vermutung kann dann durch den Antragsteller im Rahmen seines Asylverfahrens widerlegt werden. Es bleibt dabei, dass jeder Antrag individuell geprüft wird. In jedem Asylverfahren wird eine persönliche Anhörung durchgeführt. Antragsteller können ihre Situation in ihrem Herkunftsland vortragen und gegebenenfalls ihren Anspruch auf einen Schutzstatus in Deutschland belegen.

Bei der ersten Lesung des Entwurfs am 14. April 2016 hatte der Bundesinnenminister bekräftigt: "Wir unterscheiden damit im Asylverfahren zwischen Kriegsregionen wie in Syrien und gefestigten Ländern wie den Maghreb-Staaten. Im letzten Jahr haben wir etwa 26.000 Asylbewerber aus diesen Staaten in Deutschland registriert. Die Anerkennungsquoten lagen bei 0 Prozent für Tunesien, unter 1 Prozent für Algerien und etwa 2,3 Prozent für Marokko. Im ersten Quartal 2016 waren die Anerkennungsquoten zum Teil noch niedriger. Wir zeichnen nun per Gesetz eine Entwicklung nach, die längst Alltag ist: Asylanträge aus Tunesien, Marokko und Algerien haben in der Regel keine Aussicht auf Erfolg."