Saisonarbeit in der Corona-Pandemie

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Ernten in Deutschland Saisonarbeit in der Corona-Pandemie

Auch in der Saison 2022 werden zahlreiche Maßnahmen seitens der Bundesregierung ergriffen, um wieder eine erfolgreiche und sichere Ernte zu ermöglichen. Dabei steht der Schutz der Gesundheit der Arbeitskräfte in Pandemie-Zeiten an vorderster Stelle. Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland können sich in Deutschland kostenlos impfen lassen.

2 Min. Lesedauer

Eine Frau und ein Mann bei der Birnenernte.

Auch in der Saison 2022 unterstützen Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland die Erntearbeiten in Deutschland.

Foto: imago images/Rainer Unkel

Dieser Artikel ist auch in andere Sprachen übersetzt:
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Прибиране на реколта в Германия Bulgarian
Strângerea recoltei în Germania  Romanian
Збирання врожаю у Німеччині Ukrainian
Récoltes en Allemagne French   

Um auch in diesem Jahr eine erfolgreiche Erntesaison während der Corona-Pandemie zu ermöglichen, sind hohe Standards beim Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Einreise von Saisonarbeitskräften, an ihrer Arbeitsstelle und in den Unterkünften in den landwirtschaftlichen Betrieben erforderlich. Daher hat die Bundesregierung frühzeitig Maßnahmen ergriffen und Informationsangebote bereitgestellt.

Einreise und Impfungen

Bei der Einreise nach Deutschland gilt die 3G-Regelung: Jeder muss geimpft, genesen oder negativ getestet sein (PCR- oder Antigen-Test). Derzeit hat das Robert-Koch-Institut weder Hochrisikogebiete noch Virusvariantengebiete ausgewiesen. Daher ist aktuell keine Quarantäne nach Einreise erforderlich.

Saisonarbeitskräfte sollten möglichst bereits die kostenlosen Impfangebote in ihrem Herkunftsland nutzen. Aber auch nach ihrer Einreise nach Deutschland haben Saisonarbeitskräfte hier die Möglichkeit zu einer kostenlosen Impfung. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Impfangebote zu informieren und muss ihnen ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen. 

Corona-Regelungen am Arbeitsplatz

Alle Betriebe  müssen übergangsweise bis einschließlich 25. Mai 2022 Basisschutzmaßnahmen zum Infektionsschutz bei der Arbeit von Saisonarbeitskräften treffen. Die Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung Maßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz im betrieblichen Hygienekonzept eigenverantwortlich festzulegen, ggf. anzupassen und umzusetzen. 

Bewährte Basisschutzmaßnahmen sind nach wie vor, die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern, Kontaktbeschränkungen, das Tragen von Masken und Testangebote. 

Informationen für Saisonarbeitskräfte: Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration informiert hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) über die wichtigsten aktuell geltenden Corona-Regelungen zur Einreise und am Arbeitsplatz zusammengestellt. Dazu gehören auch Informationen zum Thema Impfangebot in Deutschland. Die Informationen finden Sie auch in den Sprachen Rumänisch, Polnisch, Englisch und Deutsch abrufbar. 

Betrieblichen Infektionsschutz sicherstellen

Die Basisschutzmaßnahmen werden nun nicht mehr unmittelbar in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben, sondern durch die Betriebe als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung in betrieblichen Hygienekonzepten festgelegt. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren, wie zum Beispiel die räumlichen Gegebenheiten, zu berücksichtigen.

Das betriebliche Hygienekonzept ist den Beschäftigten in geeigneter Weise zugänglich zu machen. Um dem Arbeitgeber Sicherheit bei der Auswahl und Umsetzung geeigneter Maßnahmen zu geben, dient die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel als Orientierungshilfe . Die Betriebe können bei Anwendung dieser Regel davon ausgehen, dass sie die jeweiligen gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen.

Um einen hohen Gesundheitsschutz der Beschäftigten in der Pandemie gewähren zu können, werden Regelungen und Maßnahmen kontinuierlich angepasst. Auch die Länder können von den Bundesvorgaben abweichende Regelungen treffen. Landwirte sollten daher regelmäßig die geltenden Regelungen zum Infektionsschutz prüfen und geänderte Maßnahmen in ihren Betrieben umsetzen. Der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bietet online eine Übersicht der Landesregelungen
 

Informationen für Arbeitgeber: Arbeitgeber können auf Praxishilfen, Web-App und Videos der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG ) zurückgreifen. Auch das BMEL hat Rahmenbedingungen zur Saisonbeschäftigung zusammengestellt. Diese werden auch in verschiedenen Sprachen angeboten.