Leistungen sollen pauschal gewährt werden

Leistungen für Contergan-Geschädigte im Kabinett Leistungen sollen pauschal gewährt werden

Contergan-Geschädigte sollen Leistungen für spezifische Bedarfe künftig pauschal entsprechend der Schwere der Schädigung erhalten. Das bisherige Verfahren hatte sich als schwer handhabbar erwiesen. Zu diesem Schluss kommt ein Bericht der Bundesregierung, den das Kabinett gebilligt hat.

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Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan in einer Vitrine im Deutschen Museum in München (Oberbayern).

Ende 1961 wurde Contergan vom Markt genommen.

Foto: picture-alliance/dpa/Frank Leonhardt

Die Opfer des Contergan-Skandals sind mittlerweile zwischen 54 und 58 Jahre alt. 2.400 der ursprünglich etwa 7.000 Opfer leben noch. Die Lebenssituation der Betroffenen wird zunehmend durch schmerzhafte Auswirkungen ihrer Behinderung sowie Spät- und Folgeschäden geprägt. Denn die verschiedenen Strategien, Arme und/oder Beine zu ersetzen, gehen nach mehr als 50 Jahren im wahrsten Sinne des Wortes auf die Knochen.

1957 brachte die Pharmafirma Grünenthal das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan mit dem Wirkstoff Thalidomid auf den Markt. Schwangere, die das Medikament schluckten, bekamen vermehrt missgebildete Kinder. Im Jahr 1961 schnellte die Zahl fehlgebildeter Kinder in die Höhe. Noch im selben Jahr wurde das Mittel vom Markt genommen.

Bericht überprüft Neuerungen

Der Bundesregierung will die Situation der Betroffenen verbessern. Daher wurden 2013 mit einer Änderung des Conterganstiftungsgesetzes die monatlichen Conterganrenten, die alle Betroffenen erhalten, deutlich erhöht. Gleichzeitig wurden zusätzlich Leistungen für spezifische Bedarfe eingeführt.

Der dem Kabinett vorgelegte Bericht beleuchtet die Auswirkungen der letzten Änderungen von 2013. Er basiert auf zwei Expertisen. Zentrales Ergebnis des Berichts ist der Vorschlag, die neu eingeführten Leistungen für spezifische Bedarfe der Contergan-Geschädigten künftig pauschal zu gewähren - entsprechend der Schwere der Schädigung. Das bisherige Bewilligungsverfahren hatte sich als schwer handhabbar erwiesen, so dass bislang nur ein geringer Teil der jährlich zu Verfügung stehenden 30 Millionen Euro abgerufen wurden (2015: 1,8 Millionen Euro).

Mit dem Conterganstiftungsgesetz wurde 1972 die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" als öffentlich-rechtliche Stiftung errichtet (seit 2005 "Conterganstiftung für behinderte Menschen"). Sie wurde mit Kapital der Firma Chemie Grünenthal GmbH sowie mit Bundesmitteln ausgestattet. Rechtlich wurde damit jeder weitere Anspruch gegenüber der Herstellerfirma ausgeschlossen.
Die Betroffenen erhielten eine einmalige Kapitalentschädigung und bekommen eine monatliche, steuerfreie Conterganrente. Seit Mai 1997 werden die Renten vollständig aus dem Bundeshaushalt gezahlt, da die ursprünglich hierfür vorgesehenen Stiftungsmittel aufgebraucht waren.