Längere Frist für Kita-Ausbau

Kinderbetreuung Längere Frist für Kita-Ausbau

Die Länder sollen ein Jahr mehr Zeit bekommen, Gelder des Bundes für den Kita-Ausbau zu bewilligen. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Es kommt damit dem Wunsch der Länder nach, die Frist aufgrund der hohen Arbeitsbelastung durch die Flüchtlingslage zu verlängern.

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Mädchen und Junge einer Kita

Der Bund hatte den Ländern für den Ausbau von Betreuungsplätzen zuletzt 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Foto: Judith Affolter

Das Kabinett hat eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU/CSU und SPD beschlossen. Dabei geht es um eine Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung.

Im Investitionsprogramm "Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018" hatte der Bund den Ländern für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren 550 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Gelder müssten bis Ende Juni von den Ländern für Projekte der Kommunen bewilligt werden. So sieht es das bislang geltende "Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Kindertagesbetreuung" vor. Bis April sind aber erst 56,6 Prozent der Gelder durch die Länder bewilligt.

Frist um ein Jahr verlängert

Die Formulierungshilfe verlängert die bislang geltende Frist um ein Jahr auf den 30. Juni 2017. Gleichzeitig werden entsprechend Folgefristen verlängert - unter anderem für Mittelabruf, Monitoring und Verwendungsprüfung. Durch die Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes verschiebt sich zudem der Termin zur Auflösung des Sondervermögens um ein Jahr auf Ende 2021.

Die Bundesregierung folgt damit einem Wunsch der Länder. Hintergrund ist die hohe Arbeitsbelastung aufgrund der Flüchtlingslage. Die Bundesländer hatten darauf hingewiesen, dass die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge viel Arbeitskapazität binde. Dadurch komme es bei den Bewilligungen von Investitionsvorhaben beim Ausbau von Betreuungsplätzen zu Verzögerungen. Die neuen Fristen zur Bewilligung der Bundesmittel ermöglicht es den Ländern nun, die Gelder vollständig für neue Betreuungsplätze einzusetzen.