Kurzarbeit: Sonderregelung ist ausgelaufen

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Kein erleichterter Zugang mehr Kurzarbeit: Sonderregelung ist ausgelaufen

Die Lage am Arbeitsmarkt hat sich entspannt. Die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld sind daher ausgelaufen. Seit dem 1. Juli gelten wieder die Voraussetzungen, die vor der Corona-Pandemie galten. So muss beispielsweise wieder mindestens ein Drittel der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sein.

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Foto zeigt einen Arbeiter mit Maske.

Gerade in der Hochphase der Corona-Pandemie hat die Kurzarbeit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Entlassungen geschützt. 

Foto: picture alliance/dpa/Swen Pförtner

Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeit ist nicht mehr möglich. Ab Juli 2023 gilt wieder: Mindestens ein Drittel der Beschäftigten in einem Betrieb müssen von Arbeitsausfall betroffen sein. Die Betriebe müssen negative Arbeitszeitsalden – das heißt Minusstunden – aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiternehmer können kein Kurzarbeitergeld mehr beantragen.

Eine große Hilfe während der Pandemie

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist aktuell besser als noch im Herbst erwartet. Immer weniger Firmen nehmen Kurzarbeit in Anspruch. Laut Bundesagentur für Arbeit wurde im März 2023 rund 133.000 Beschäftigten Kurzarbeitergeld gezahlt. Der Spitzenwert während der Corona-Pandemie lag mit sechs Millionen bei einem Vielfachen.

Die Pandemie hatte für viele Betriebe fatale Folgen, deshalb erleichterte die Bundesregierung den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Unter anderem mussten nur zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sein. Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine – unterbrochene Lieferketten sowie steigende Energiepreise – wurde die Regelung mehrmals verlängert.

Die Bundesregierung unterstützt Betriebe, die dennoch in Kurzarbeit gehen müssen, auch weiterhin. Im Weiterbildungsgesetz ist vorgesehen, dass Sozialversicherungsbeiträge bei beruflicher Weiterbildung während Kurzarbeit über den 31. Juli 2023 hinaus ein weiteres Jahr zur Hälfte erstattet werden.

Das Bundesarbeitsministerium beantwortet Fragen rund um das Kurzarbeitergeld . Weitere Informationen rund um Arbeits- und Sozialpolitik finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales.