Krankenhauskeimen geht es an den Kragen

Gesundheit Krankenhauskeimen geht es an den Kragen

Wer im Krankenhaus ist, möchte eigentlich gesund werden. Nicht selten infizieren sich Patientinnen und Patienten dort aber mit Krankenhauskeimen. Diese Keime sind nicht ungefährlich. Werden bestimmte Hygiene-Regeln eingehalten, lässt sich eine Ansteckung oftmals vermeiden. Seit dem 4. August gilt ein neues Infektionsschutzgesetz.

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Krankheitserreger unter dem Mikroskop

Krankenhauskeime können tödlich sein.

Foto: picture-alliance/OKAPIA KG

Unvergessen ist der Tod von drei Säuglingen in einer Mainzer Uniklinik im Jahr 2010. Er hatte damals eine öffentliche Debatte über Hygiene-Vorschriften in Krankenhäusern ausgelöst. 

Krankenhausinfektionen, auch nosokomiale Infektionen genannt, können nach Operationen, Injektionen, Infusionen oder der Behandlung mit Kathetern entstehen. Bis zu 800.000 Patienten infizieren sich jährlich bei einer medizinischen Behandlung im Krankenhaus. 40.000 Menschen sterben jährlich daran, so die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene.  

In Deutschland gilt seit dem 4. August 2011 ein neues Infektionsschutzgesetz. Es verpflichtet alle Bundesländer, eine Krankenhaushygiene-Verordnung zu erlassen. Außerdem sind damit die bestehenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) für alle gesundheitlichen Einrichtungen bindend. Bisher war es jedem Bundesland überlassen, ob es Hygiene-Vorschriften erlässt.

Das neue Gesetz ist ein entscheidender Fortschritt zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen. Experten gehen davon aus, dass bei konsequentem Einhalten der bekannten Hygiene-Regeln bis zu 50 Prozent der gefährlichen Infektionen vermieden werden könnten.

Hygienevorschriften und Fachpersonal schützen Patienten

Einer, der sich seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass einheitliche Hygienevorschriften für alle Krankenhäuser gelten, ist Dr. Klaus-Dieter Zastrow. Er ist Leiter des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin am Vivantes Klinikum in Berlin und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene.

Dem engen Arbeitsrhythmus in einem Krankenhaus darf Hygiene nicht entgegenstehen. Wenn zum Beispiel in der Nachtschicht eine Infusion vorbereitet wird, die der Patient erst am Morgen erhält, könnten sich Keime vermehren. Denn die Infusion würde nicht mehr durchgängig gekühlt. In Hygienevorschriften ist die Zeit zwischen Entnahme der Infusion aus dem Kühlsystem und der Anwendung beim Patienten festgelegt. Hier dürfen 20 Minuten nicht überschritten werden.

Empfehlungen für alle medizinischen Einrichtungen entwickelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) am RKI. Anhand des aktuellen Forschungsstandes formuliert sie konkrete Ratschläge für die Hygiene im Krankenhaus. Zum Beispiel: Wo genau müssen Desinfektionsmittelspender angebracht sein? Was muss das Personal beachten?

Das Gesetz verlangt auch, die Krankenhäuser besser mit Hygienefachkräften und Krankenhaus-Hygienikern auszustatten. Bis genügend Fachkräfte ausgebildet sind, sollen sich erfahrene Ärzte innerhalb kürzester Zeit in speziellen Kursen berufsbegleitend weiterbilden.

Wie groß ist die Gefahr von Antibiotika-Resistenzen?

Besonders gefährlich sind multiresistente Keime. Gegen sie sind viele Antibiotika wirkungslos. "Aber", erklärt Zastrow, "es gibt bisher so gut wie keine Keime, die gegen alle Antibiotika resistent sind." Beispiel Harnwegsinfekt: Bekommt man ein sonst übliches Medikament und der Keim wäre genau dagegen resistent, würde sich das Krankheitsbild schnell verschlechtern. Denn eigentlich bleibt man unbehandelt.

Entscheidend ist eine schnelle, gute Diagnostik. Das ist der Schlüssel zum Erfolg. Bei den multiresistenten Keimen ist die Diagnostik umfangreicher. Deshalb dauert es oftmals länger, das erforderliche Medikament zu identifizieren.

In den Niederlanden ist der Anteil von multiresistenten Keimen deutlich geringer. Dort müssen sich Risikopatienten bei Aufnahme in ein Krankenhaus einem Screening (englisch für: Durchleuchtung, Rasterung, Selektion) auf diese Keime unterziehen. Ist der Befund positiv, kann das Krankenhaus besondere Hygienemaßnahmen veranlassen. Das kann die Aufnahme in eine Isolierstation sein. Das neue Infektionsschutzgesetz schreibt das Screening gemäß RKI-Richtlinie ab sofort auch für Deutschland vor.

Infektionen vermeiden ist wirtschaftlicher

Von Investitionen in die Hygiene profitiert nicht nur der einzelne Patient, sondern auch jedes Krankenhaus. Zastrow erläutert das an einem Beispiel: "Etwa 7.000 Euro bekommt das Krankenhaus für eine Hüftoperation. Nach sechs Tagen geht der Patient in die Rehabilitation. Das ist gut zu schaffen, wenn gut und hygienisch einwandfrei gearbeitet wird. Damit kann das Krankenhaus monatlich 28.000 Euro mit einem Krankenhausbett erzielen."

Zastrow erklärt weiter: "Liegt der Patient wegen einer Krankenhaus-Infektion drei Wochen im Krankenhaus, bekommt es  nur 7.000 Euro für die Hüfte plus vielleicht 2.500 Euro für die Infektionsbehandlung. Da mache ich doch alles, damit das nicht passiert und ich vier Fälle bearbeite und die 28.000 Euro bekomme."

Die notwendigen Hygienemaßnahmen sind in den Fallpauschalen der Krankenkassen für jede Erkrankung enthalten. Nicht enthalten ist die Bezahlung der Hygiene-Fachleute. Zastrow: "Das sind 0,02 Prozent des Budgets eines Krankenhauses. Wer das nicht aufwenden will ...".