Kooperation für ein starkes Europa

Vertrag von Aachen Kooperation für ein starkes Europa

Der am 22. Januar 2019 unterzeichnete Vertrag von Aachen untermauert die deutsch-französische Freundschaft und ist ein gemeinsames Bekenntnis zu einem starken, zukunftsfähigen und souveränen Europa. Das Kabinett hat den Vertrag nun ratifiziert.

1 Min. Lesedauer

Bundeskanzlerin Merkel und Frankreichs Präsident Macron bei der Vertragsunterzeichnung

Bundeskanzlerin Merkel und der französösiche Präsident Macron hatten den Vertrag von Aachen am 22. Januar 2019 unterzeichnet.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Der Vertrag von Aachen, der am 22. Januar 2019 von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron im Krönungssaal des Aachener Rathauses unterzeichnet wurde, stellt die deutsch-französische Freundschaft auf eine neue Ebene. Beide Länder verbindet eine Freundschaft zum Wohle Europas. 

Ziel beider Länder ist es, eine künftig noch engere Abstimmung in der Europapolitik, eine starke gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und ein Wirtschaftsraum mit gemeinsamen Regeln.

Bilaterale Zusammenarbeit ausbauen

So schreibt der Vertrag von Aachen fest, insbesondere vor großen europäischen Treffen regelmäßig Konsultationen auf allen Ebenen abzuhalten, um gemeinsame Positionen herbeizuführen und die bilaterale Zusammenarbeit auf Regierungsebene zu fördern.

Auch die militärische Zusammenarbeit wird durch den Vertrag gestärkt. Beide Länder werden gemeinsame strategische Ansätze entwickeln, unter anderem bei der Ausgestaltung.

Darüber hinaus soll es eine noch engere Abstimmung auf globaler Ebene, vor allem in den Vereinten Nationen und anderen multilateralen Organisationen, geben.