Klare Regeln für Auslandsaufklärung

Gesetz tritt in Kraft Klare Regeln für Auslandsaufklärung

Die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes wird gesetzlich neu geregelt. Ein Unabhängiges Gremium überprüft künftig die Maßnahmen der sogenannten "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung". Das Gesetz tritt am 31. Dezember 2016 in Kraft.

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Das Siegel des Bundesnachrichtendienst (BND) auf einem Rednerpult in der Zentrale des Geheimdienstes

Das BND-Gesetz regelt die strategische Fernmeldeaufklärung sowie die Kontrolle des Nachrichtendienstes.

Foto: picture alliance / dpa

Die Regelungen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden präzisiert. Außerdem erhält der Bundesnachrichtendienst eine klare gesetzliche Grundlage für gemeinsame Dateien mit ausländischen Stellen. Der Bundestag hat dazu ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Zum gesetzlichen Auftrag des Dienstes gehört, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Dadurch leistet der BND einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit in Deutschland.

Ein wesentliches Instrument dafür ist die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern, die sich im Ausland befinden. Die Aufklärung kann auch aus dem Inland heraus erfolgen und wird "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" genannt.

Mehr Rechtssicherheit

Durch das neue Gesetz wird der Rechtsrahmen der "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" klar abgesteckt. Somit wird die Rechtssicherheit und damit die Handlungsfähigkeit des BND gestärkt. Die Aufklärungsfähigkeit des BND wird dadurch nicht beschnitten.

Überprüfung durch Unabhängiges Gremium

Die "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung" des BND wird künftig durch das Bundeskanzleramt angeordnet und durch ein Unabhängiges Gremium überprüft. Das Gremium wird durch das Gesetz neu eingerichtet. Es besteht aus zwei Richterinnen oder Richtern am Bundesgerichtshof und einer Bundesanwältin oder einem Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

In dem Gesetz sind besondere Schutzvorgaben für EU-Bürger sowie Einrichtungen der Europäischen Union und öffentliche Stellen ihrer Mitgliedstaaten geregelt.

Schutz der Privatsphäre

Der Kernbereich privater Lebensgestaltung wird durch das neue Gesetz besonders geschützt: Ist anzunehmen, dass durch eine Aufklärungsmaßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Informationen aus dem Kernbereich der Privatsphäre dürfen nicht verwendet werden und werden unverzüglich gelöscht.

Stärkung der internationalen Zusammenarbeit

Um insbesondere den Gefahren des internationalen Terrorismus wirksam begegnen zu können, ist die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern von entscheidender Bedeutung. Auch insoweit wird der für den BND geltende Rechtsrahmen durch das Gesetz klar abgesteckt. Die Voraussetzungen, unter denen der BND Daten an ausländische Partner weitergeben oder sich an gemeinsamen Dateien mit ausländischen öffentlichen Stellen beteiligen darf, werden klar geregelt, so dass auch hier künftig mehr Rechtssicherheit besteht.

Aufgabe des Bundesnachrichtendienstes ist es, Bundesregierung, Ressorts und Bundeswehr bedarfsgerecht mit belastbaren Informationen zu versorgen. Das umfasst Informationen zu wichtigen politischen, wirtschaftlichen aber auch technischen Entwicklungen, militärischen Fragestellungen und abstrakten oder konkreten Bedrohungen für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und deren Bürgerinnen und Bürger. Gemäß den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung kontrolliert der Deutsche Bundestag das Handeln der Nachrichtendienste. Dies geschieht im Parlamentarischen Kontrollgremium, in der G10-Kommission sowie im Vertrauensgremium.