Klare Regeln bei Wechsel

Karenzzeit für Regierungsmitglieder Klare Regeln bei Wechsel

Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Das gilt für Beschäftigungen innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden aus der Regierung. Das Gesetz gilt ab dem 25. Juli 2015.

1 Min. Lesedauer

leerer Kabinettstisch

Klare Regeln für Regierungsmitglieder: Ein Wechsel in die Wirtschaft muss angezeigt werden.

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Mit der Änderung des Bundesministergesetzes und dem Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre wird eine Karenzzeit eingeführt. Diese gilt für ausscheidende Minister und Parlamentarische Staatssekretäre, die nach ihrem Amtsverhältnis eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes aufnehmen wollen und Interessenkonflikte zu befürchten sind. Die Regel gilt auch für das Amt der Bundeskanzlerin.

Übergangsgeld während Karenzzeit

Das neue Gesetz sieht für amtierende oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung eine Anzeigepflicht vor. Diese gilt, wenn sie beabsichtigen, innerhalb von 18 Monaten nach ihrem Ausscheiden aus der Bundesregierung einer Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes nachzugehen. Werden durch den Wechsel öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die angestrebte Beschäftigung untersagt werden. Die Untersagung soll in der Regel ein Jahr nicht überschreiten, kann in Ausnahmefällen aber auf bis zu 18 Monaten ausgedehnt werden. Für die Dauer der Karenzzeit haben die Regierungsmitglieder Anspruch auf Übergangsgeld.