Das automatisierte Fahren wirft auch ethische Fragen auf. Eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Ethik-Kommission hat deshalb die weltweit ersten Leitlinien für Fahrcomputer erarbeitet. Darauf aufbauend will die Bundesregierung nun die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen.
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Der Maßnahmenplan, den das Kabinett beschlossen hat, ist ein wichtiger Schritt für die nationale wie internationale Weiterentwicklung des automatisierten, vernetzten Fahrens. Er soll den gesellschaftlichen Dialog über die neue Technologie fördern und dazu beitragen, dass Deutschland Vorreiter für die Mobilität 4.0 bleibt.
Die Ethik-Kommission wurde von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzt. Der Auftrag für die Experten: "Die notwendigen ethischen Leitlinien für das automatisierte und vernetzte Fahren zu erarbeiten". Das unabhängige Expertengremium fasste seine Beratungsergebnisse in insgesamt 20 Thesen zusammen, darunter:
Die Bundesregierung stimmt den Ergebnissen der Ethik-Kommission in vollem Umfang zu. Sie wird auf dieser Grundlage die Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens weiter vorantreiben.
Das Kabinett hat daher einen Maßnahmenplan beschlossen, der unter anderem folgende Initiativen beinhaltet:
Grundsatz ist und bleibt auch hier: Ein Sachschaden ist einem Personenschaden immer vorzuziehen und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen - etwa nach Alter oder Geschlecht - ist nicht zulässig.
Die Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren setzt sich aus 14 Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Leiter ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Zur Kommission gehören unter anderem Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen sowie Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.