Klare Ethik-Regeln für Fahrcomputer

Kabinett beschliesst Massnahmen Klare Ethik-Regeln für Fahrcomputer

Das automatisierte Fahren wirft auch ethische Fragen auf. Eine vom Verkehrsministerium eingesetzte Ethik-Kommission hat deshalb die weltweit ersten Leitlinien für Fahrcomputer erarbeitet. Darauf aufbauend will die Bundesregierung nun die notwendigen Maßnahmen auf den Weg bringen.

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Der Maßnahmenplan, den das Kabinett beschlossen hat, ist ein wichtiger Schritt für die nationale wie internationale Weiterentwicklung des automatisierten, vernetzten Fahrens. Er soll den gesellschaftlichen Dialog über die neue Technologie fördern und dazu beitragen, dass Deutschland Vorreiter für die Mobilität 4.0 bleibt.

Schutz des Lebens als höchste Priorität

Die Ethik-Kommission wurde von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt eingesetzt. Der Auftrag für die Experten: "Die notwendigen ethischen Leitlinien für das automatisierte und vernetzte Fahren zu erarbeiten". Das unabhängige Expertengremium fasste seine Beratungsergebnisse in insgesamt 20 Thesen zusammen, darunter:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer.
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • In unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Mensch oder Computer.
  • Es ist zu dokumentieren und speichern, welche Person fährt - unter anderem zur Klärung möglicher Haftungsfragen.
  • Der Fahrer oder die Fahrerin muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können.

Rechtlicher Rahmen und ethische Grundsätze

Die Bundesregierung stimmt den Ergebnissen der Ethik-Kommission in vollem Umfang zu. Sie wird auf dieser Grundlage die Weiterentwicklung des automatisierten Fahrens weiter vorantreiben.

Das Kabinett hat daher einen Maßnahmenplan beschlossen, der unter anderem folgende Initiativen beinhaltet:

  • die konsequente Anpassung des deutschen Straßenverkehrsrechts an den technologischen Fortschritt automatisierter Systeme;
  • den Ausgleich zwischen Datenerhebung, Datenschutz und der Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung;
  • die internationale Standardisierung automatisierter Systeme, um eine sichere, grenzüberschreitende Nutzung zu ermöglichen;
  • die Entwicklung eines geeigneten Rechtsrahmens, der die in den Ethik-Leitlinien enthaltenen Grundsätze verbindlich vorschreibt.

Grundsatz ist und bleibt auch hier: Ein Sachschaden ist einem Personenschaden immer vorzuziehen und jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen - etwa nach Alter oder Geschlecht - ist nicht zulässig.

Die Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren setzt sich aus 14 Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Leiter ist der ehemalige Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Zur Kommission gehören unter anderem Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen sowie Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.