Kindergeldanspruch ist meist rechtens

Kindergeld für EU-Ausländer Kindergeldanspruch ist meist rechtens

EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten oder ihren Wohnsitz haben, bekommen für ihre Kinder zumeist das deutsche Kindergeld. Auch, wenn die Kinder in ihrer Heimat leben. Das hat Diskussionen über Missbrauch von Kindergeldzahlungen ausgelöst. Doch die Situation ist nicht dramatisch wie manchmal dargestellt.

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Familie mit drei Kindern schaut durch ein Fenster.

Die Diskussionen über Kindergeld müssen auch mit der EU-Kommission geführt werden.

Foto: Getty Images/Westend61

Alle Menschen in Europa profitieren von der Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie ist eine der wichtigsten Errungenschaften des europäischen Einigungsprozesses und für die allermeisten nicht mehr wegzudenken. EU-Zuwanderer kommen nach Deutschland, um hier zu leben und zu arbeiten. Die große Mehrheit von ihnen hält sich dabei an nationale und europäische Regeln.

Was bedeutet Freizügigkeit?
Jeder Unionsbürger hat das Recht, sich in der EU frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Freizügigkeit im Binnenmarkt heißt, sich in jedem Mitgliedstaat wirtschaftlich betätigen zu können, also angestellt oder selbständig zu arbeiten, dauerhaft oder vorübergehend.

Alle Unionsbürgerinnen und -bürger haben Anspruch

Nach geltendem Europarecht haben Unionsbürgerinnen und -bürger, die in Deutschland wohnen oder arbeiten, einen Kindergeldanspruch nach dem Einkommensteuergesetz. Das gilt auch dann, wenn die Kinder weiterhin im anderen Mitgliedstaat leben. Sie können in Deutschland regulär Kindergeld erhalten.

Um wie viele Kinder geht es?
Insgesamt wurde in diesem Juni für 15,29 Millionen Kinder Kindergeld ausgezahlt. Darunter sind 12,27 Millionen deutsche und etwa drei Millionen ausländische Kinder. Die meisten Kinder mit anderer Staatsangehörigkeit, für die die Leistung gezahlt wird, leben tatsächlich in Deutschland. Lediglich 268.336 von ihnen beziehen im europäischen Ausland Kindergeld vom deutschen Staat. Übrigens beziehen auch Eltern für 31.512 deutsche Kinder Kindergeld, die sich im Ausland aufhalten, beispielsweise dort studieren.

Missbrauch bekämpfen

Es ist nicht wegzudiskutieren, dass es auch Betrugsfälle gibt und Menschen missbräuchlich staatliche Leistungen in Deutschland beziehen. Das ist auch der Bundesregierung bekannt. Solche Fälle müssen wirkungsvoll unterbunden und geahndet werden. Rechtsmissbrauch und Betrug werden konsequent bekämpft. Dabei ist es wichtig, die Diskussion sachlich und frei von Vorurteilen führen.

Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz: "Die meisten ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in Deutschland leben, arbeiten und zahlen in die Sozialkassen ein. Natürlich muss Sozialmissbrauch bekämpft werden. Deshalb können zum Beispiel EU-Bürgerinnen und Bürger erst dann zeitlich begrenzt Hartz IV bekommen, wenn sie hier mindestens ein halbes Jahr sozialversicherungspflichtig tätig waren."

Anpassung an Lebenshaltungskosten geplant

Bereits 2014 hat die Bundesregierung Maßnahmen beschlossen, um den missbräuchlichen Bezug von Sozial- und Familienleistungen zu bekämpfen. Das schließt auch den Kindergeldbezug ein:

Eltern und Kinder erhalten jetzt eine steuerliche Identifikationsnummer, um ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen zu vermeiden. Mit Hilfe der Nummer kann die Familienkasse durch Datenabgleich ausschließen, dass Eltern für das gleiche Kind mehrfach Kindergeld erhalten. Die Behörden prüfen auch die Voraussetzungen für Kindergeld umfassender und konsequenter als früher. Eltern müssen außerdem genauer nachweisen, dass Kinder, für die sie staatliche Leistungen beziehen möchten, überhaupt existieren. Insgesamt arbeiten die deutschen Behörden inzwischen koordinierter und deutlich erfolgreicher mit den für Kindergeld zuständigen Stellen im Heimatstaat zusammen.

Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung seit Jahren dafür ein, die Höhe des Kindergeldes europaweit an die Lebenshaltungskosten am Wohnort des Kindes anzupassen. Bislang lehnt es die Europäische Kommission jedoch ab, einen Vorschlag zur Kindergeld-Indexierung vorzulegen. Es bleibt Ziel der Bundesregierung, in dieser Legislaturperiode eine Änderung des europäischen Rechts zu erreichen.