Kinder und Jugendliche besser schützen

Sexueller Missbrauch Kinder und Jugendliche besser schützen

Die Bundesregierung will sexuellen Missbrauch und sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche weiterhin konsequent bekämpfen. Deshalb hat sie das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten nun dauerhaft eingerichtet.

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Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, hat das Bundeskabinett beschlossen, das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten und den ehrenamtlich tätigen Betroffenenrat nun dauerhaft einzurichten. Zudem hat das Kabinett die Laufzeit der 2016 berufenen Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs bis Ende 2023 verlängert.

Das Amt des Missbrauchsbeauftragten

Das Amt des Unabhängigen Missbrauchsbeauftragten sowie den Runden Tisch Sexueller Kindesmissbrauch hat die Bundesregierung 2010 eingerichtet. Es war eine Reaktion auf das damals  bekannt gewordene Ausmaß des sexuellen Kindesmissbrauchs in Einrichtungen und Institutionen. Das Amt wurde zunächst von der ehemaligen Bundesfamilienministerin Christine Bergmann ausgeübt. Seit Dezember 2011 ist Johannes-Wilhelm Rörig Missbrauchsbeauftragter.

Der Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Lediglich organisatorisch ist das Amt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsstab des Unabhängigen Beauftragten sind erfahren in den Bereichen Recht, Psychologie, Pädagogik, Politik und Geschichte, Kommunikation und Verwaltung. Die Aufgaben des Missbrauchsbeauftragten lassen sich in drei Bereiche unterteilen: Hilfe für Betroffene, Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs in Deutschland und Prävention.

Starkes, dauerhaftes Engagement

Seit Einrichtung des Amtes des Missbrauchsbeauftragten 2010 konnte einiges erreicht werden: Die Sensibilität in Kitas, Schulen, Kirchengemeinden und Sportvereinen ist gewachsen, ein Fonds wurde aufgelegt, ein Hilfetelefon eingerichtet, ein Betroffenenrat und eine Aufarbeitungskommission geschaffen, Verjährungsfristen verlängert und das Strafrecht verschärft. Dennoch bleibt noch viel zu tun.

Mit dem Kabinettsbeschluss schafft die Bundesregierung wichtige Strukturen, die auf Bundesebene ein starkes, dauerhaftes Engagement gegen sexualisierte Gewalt sicherstellen. Sie setzt damit ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.