Kanzleramt koordiniert Flüchtlingspolitik

Gesamtkonzept im Kabinett Kanzleramt koordiniert Flüchtlingspolitik

Das Bundeskabinett hat ein Koordinierungskonzept zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beschlossen. Die politische Gesamtkoordinierung liegt bei Kanzleramtschef Altmaier. Bei ihm laufen künftig die vielfältigen Aufgaben in der Flüchtlingspolitik zusammen.

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Peter Altmaier im Gespräch mit Thomas de Maizière in einer Kabinettssitzung.

Altmaier übernimmt die Gesamtkoordination. Die "operative Koordinierung" bleibt bei de Maizières Innenressort .

Foto: Bundesregierung/Denzel

Um den Zustrom von Flüchtlingen nach Deutschland und in die EU zu bewältigen, seien koordinierende und organisatorische Maßnahmen erforderlich, erklärte der Stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter. Daher habe das Bundeskabinett ein Koordinierungskonzept beschlossen. Danach übernimmt der Chef des Bundeskanzleramtes, Minister Peter Altmaier, die politische Gesamtkoordinierung. Sein ständiger Vertreter werde Staatsminister Helge Braun. Zu ihrer Unterstützung wird im Bundeskanzleramt eine Stabsstelle eingerichtet. 

Bündelung operativer Verantwortlichkeiten

Im Bundesinnenministerium bleibt die gesamte operative Koordinierung fachlicher, organisatorischer, rechtlicher und finanzieller Aspekte der Flüchtlingslage. Der bereits bestehende Lenkungsausschuss aus Vertretern der Ressorts im Bundesinnenministerium werde verstärkt, so Streiter. Das verbessere die Abläufe, intensiviere und beschleunige die Arbeit.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière wertete das Konzept als Fortschritt. "Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss haben wir einen weiteren wichtigen Schritt gemacht, um den großen Herausforderungen im Zusammenhang mit der großen Zahl von Flüchtlingen auch organisatorisch gerecht zu werden", sagte er in Berlin. Zentral sei die Bündelung der operativen Verantwortlichkeiten der verschiedenen Ressorts im Innenministerium. Dies sei auf seinen Vorschlag hin erfolgt. Er sei überzeugt, "dass das klare Bekenntnis der anderen Häuser, sich in dem von uns geleiteten Stab einzubringen", dazu beitragen werde, die Prozesse effektiver zu machen.

Die Länder werden unter Beachtung ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten über den Bund-Länder-Koordinierungsstab Asyl und Flüchtlinge einbezogen. Das Thema Flüchtlinge und Asyl wird bis auf weiteres als ständiger Tagesordnungspunkt in jeder Kabinettssitzung besprochen.