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Die Bundesregierung will die grenzüberschreitende Korruption bekämpfen. Das entsprechende Gesetz tritt am 26.11.2015 in Kraft.
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Das Gesetz bezweckt eine erweiterte Strafbarkeit der Korruption im geschäftlichen und privaten Sektor. Gleiches gilt für die Strafbarkeit der Bestechung und Bestechlichkeit von internationalen Amtsträgern. Deutsches Strafrecht wird an EU-Vorgaben angepasst.