Käufer können Prämie beantragen

Förderung von E-Mobilität Käufer können Prämie beantragen

Die Bundesregierung fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Seit 2. Juli können Anträge für eine Kaufprämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden. Darüber hinaus gibt es Steuervorteile für Besitzer neuer Elektroautos.

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Elektroautos an Strom-Zapfsäulen

Elektroautos: Bund und Industrie fördern den Kauf mit einer Prämie

Foto: Judith Affolter

Die Kaufprämie für Elektroautos startet am 2. Juli. Dann tritt die entsprechende Förderrichtlinie in Kraft. Sie gilt rückwirkend ab dem 18. Mai 2016. Käufer von Elektroautos erhalten als Prämie 4.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und 3.000 Euro für Plug-in-Hybride. Bund und Industrie tragen den Zuschuss jeweils zur Hälfte.

Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Es wird den Bonus auszahlen. Die Anträge können online beim Bafa gestellt werden. Das Amt vergibt die Förderung solange bis die Bundesmittel von 600 Millionen Euro aufgebraucht sind. Das Programm läuft spätestens 2019 aus.

Mehr steuerliche Förderung

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für weitere steuerliche Entlastungen für die Nutzer von Elektrofahrzeuge befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Der Bundestag hat dem Gesetz zugestimmt, es wird nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Demnach soll das Aufladen eines Elektroautos beim Arbeitgeber künftig steuerfrei sein. Obwohl hier Stromkosten gespart werden, wird die "Tankfüllung" nicht als geldwerter Vorteil versteuert. Anders als bei anderen Arbeitgeber-Vergünstigungen, etwa Dienstwagen oder Essensgutscheinen.

Die Regelungen sind Teil eines Marktanreizprogramms, das zu größerem Absatz von Elektrofahrzeugen und schnellerem Ausbau der Ladeinfrastruktur beitragen soll. Deshalb spart auch, wer sich ein Elektroauto neu zulegt: Es ist ab der Erstzulassung zehn Jahre lang von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, auch dies eine Neuregelung.

Das neue Gesetz ist Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität, auf das sich die Spitzen der Fraktionen Ende April geeinigt hatten . Als weiteren Baustein des Pakets nahm das Kabinett den Entwurf der Richtlinie zur Förderung des Absatzes elektrisch betriebener Fahrzeuge zur Kenntnis. Die Richtlinie regelt den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge - die sogenannte Kaufprämie.

Mehr Ladestationen für Elektroautos

Die Förderrichtlinie zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland ist gleichfalls in Arbeit. Mit dem Programm will die Bundesregierung den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Schnelllade- und Normallladestationen fördern. 300 Millionen Euro stellt sie dafür von 2017 und bis 2020 bereit. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen wird das Programm verwalten.

Die Mittel für die Maßnahmen des Paketes sollen aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" bereitgestellt werden.