Kabinett verabschiedet Bericht zur Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz - Grütters: „Strahlkraft des gemeinsamen Kulturraums hilft gegen Abschottung“

Kabinett verabschiedet Bericht zur Kulturförderung nach dem Bundesvertriebenengesetz - Grütters: „Strahlkraft des gemeinsamen Kulturraums hilft gegen Abschottung“

  • Pressemitteilung 204
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundesregierung hat heute den von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) vorgelegten „Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2017 und 2018“ beschlossen. Der vorgelegte Bericht informiert über die Initiativen und Entwicklungen in den Jahren 2017 und 2018, erläutert die Förderakzente der Bundesregierung und stellt die Arbeit der vom Bund dauerhaft geförderten Museen, Kultur- und Wissenschaftseinrichtungen vor.

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, sagte: „Das Kulturerbe der Deutschen aus dem östlichen Europa hat nicht nur das kulturelle, wirtschaftliche und konfessionelle Gesicht Deutschlands bleibend mit geprägt. Verstärkt wächst ihm auch eine europäische Relevanz zu. Gerade dort, wo Rufe nach Abschottung und Ausgrenzung laut werden, braucht ein Europa der Vielfalt und Toleranz die Strahlkraft des gemeinsamen Kulturraums. Das lässt sich am Beispiel des mittleren und östlichen Europas und seiner Geschichte gut nachvollziehen und entlarvt die von Nationalisten gepflegte Ideologie als Irrweg.“

Nach § 96 BVFG haben Bund und Länder den gesetzlichen Auftrag, das Kulturgut der historischen deutschen Ostgebiete und der deutschen Siedlungsgebiete im östlichen Europa im Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten. Zu dieser wichtigen kulturpolitischen Aufgabe gehört die Förderung von Archiven, Museen und Bibliotheken, Wissenschaft und Forschung sowie von Projekten der kulturellen Vermittlung.

Die BKM stellte dafür in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt 41,1 Millionen Euro zur Verfügung. Mit weiteren rund 1,9 Millionen Euro unterstützte das Bundesministerium des Innern im gleichen Zeitraum die verständigungspolitische Arbeit der Vertriebenen.

In den Berichtszeitraum fällt die schrittweise Umsetzung der weiterentwickelten „Konzeption zur Erforschung, Bewahrung, Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa nach § 96 des Bundesvertriebenengesetzes“, die durch die Bundesregierung 2016 mit dem Ziel der stärkeren europäischen Integration beschlossen wurde. Seit 2017 stehen dafür zusätzlich eine Million Euro zur Verfügung. Damit hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien die geförderten Einrichtungen nachhaltig gestärkt und neue Vorhaben initiiert. Beispiele dafür sind:

  • Das Museum für russlanddeutsche Kulturgeschichte in Detmold wird auch 2017/2018 mit Bundesförderung zur zentralen musealen Einrichtung der Deutschen aus Russland und als Kommunikationsplattform mit und für diese Minderheit weiterentwickelt.
  • Für Oberschlesien, die Siebenbürger Sachsen sowie die Deutschen aus Russland wurden neue Kulturreferate eingerichtet. Ebenso wie die schon bestehenden sechs Kulturreferate fördern sie als einen Schwerpunkt auch die kulturelle Arbeit der landsmannschaftlichen Einrichtungen und Verbände durch Projektmittel und Beratung.
  • Das Ostpreußische Landesmuseum in Lüneburg hat 2018 seine überarbeitete Dauerausstellung mit der neu begründeten deutschbaltischen Abteilung eröffnet.
  • Das Herder-Institut für historische Ostmitteleuropaforschung (ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft) entwickelt das innovative Online-Portal „Kulturelles Erbe östliches Europa“. Dieses zentrale Digitalisierungsprojekt erhöht die nationale und internationale Sichtbarkeit der einschlägigen Forschung.
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