Mehr Schutz vor Ausspähung und Sabotage

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Im Kabinett  Mehr Schutz vor Ausspähung und Sabotage

Beschäftigte in sicherheitsrelevanten Bereichen des Staates und der Wirtschaft sollen künftig noch wirksamer überprüft werden, damit verfassungsfeindliche Äußerungen und Aktivitäten frühzeitig erkannt werden können. Dafür wird das Sicherheitsüberprüfungsgesetz geändert.

1 Min. Lesedauer

Ein prägnannter gelber Fingerabdruck auf einem Handybildschirm.

Geteilte Inhalte in den sozialen Netzwerken können auch wichtige Informationen für bestimmte Sicherheitsüberprüfungen liefern.

Foto: Getty Images/iStock/da-kuk

Der Schutz vor Ausspähung, Sabotage und Angriffen ausländischer Nachrichtendienste bleibt eine Daueraufgabe. Die Gefahren für öffentliche und nichtöffentliche Stellen, die im Auftrag des Staates handeln, nehmen stetig zu. Zudem ist die zunehmende Verbreitung extremistischer Inhalte in sozialen Netzwerken beunruhigend. Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes regelt die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten.

Durch die nun beschlossene Gesetzesänderung dürfen umfassende Internetrecherchen vorgenommen und auch Informationen aus sozialen Netzwerken als Grundlage für die Überprüfung hinzugezogen werden. Im Netz und in sozialen Netzwerken finden sich häufig wichtige Erkenntnisse, die eine Einschätzung der Zuverlässigkeit, der Verfassungstreue und der möglichen Angreifbarkeit einer Person ermöglichen.

Gesetzesänderungen verbessern Schutz der öffentlichen Sicherheit

Das Sicherheitsüberprüfungsgesetz sieht insgesamt drei Überprüfungsstufen vor. Bei den beiden höheren Überprüfungsstufen soll die Internetrecherche künftig verpflichtend sein. Bei der einfachen Sicherheitsüberprüfung sollen auch soziale Netzwerke umfasst werden. Denn insbesondere in sozialen Netzwerken finden sich häufig wichtige Erkenntnisse, die eine umfassende Einschätzung von Zuverlässigkeit, Verfassungstreue und möglicher Angreifbarkeit zulassen. Dadurch sollen auch mögliche Anbahnungs- und Werbungsversuche von öffentlichen Bediensteten durch ausländische Nachrichtendienste frühzeitig aufgedeckt und verhindert werden.

Die Recherchen sollen künftig auch zu einer mitbetroffenen Person zulässig sein, um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können. Dies betrifft beispielsweise die Ehepartnerin oder den Ehepartner sowie Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung wird außerdem stärker digitalisiert und damit beschleunigt. Die Gesetzesänderungen sollen den Schutz der öffentlichen Sicherheit – auch vor dem Hintergrund der verschärften Sicherheitslage – deutlich verbessern.