Jahres- und Projektberichte

Die Bundesregierung erstattet dem Deutschen Bundestag nach § 7 NKRG jährlich einen Bericht über den Stand des Bürokratieabbaus im Rahmen bestehender Zielvorgaben, die Erfahrungen mit der angewandten Methodik zur Schätzung des Erfüllungsaufwands, die Entwicklung des Erfüllungsaufwands in den einzelnen Ministerien und die Ergebnisse und Fortentwicklung auf dem Gebiet der besseren Rechtsetzung.

Außerdem führt die Bundesregierung gemeinsam mit verschiedenen Partnern, z.B. dem Nationalen Normenkontrollrat, Stiftungen, Kammern, Bundesländern und Kommunen Projekte im Rahmen des Programms "Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" durch.