Heute ist der Tag der Internationalen Zivilluftfahrt. Der Gedenktag erinnert an die Gründung der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation. Diese beschloss am 7. Dezember 1944 in Chicago das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt. Deutschland ist seit 1956 Mitglied der Organisation.
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Deutschland gehört zu den führenden Zivilluftfahrt-Nationen der Welt. Die Luftfahrt ist ein internationaler Verkehrsträger. Die Bundesregierung engagiert sich deshalb sowohl im globalen als auch im europäischen Kontext in den wichtigsten Organisationen.
Chicagoer Abkommen: Um dem weltweiten Luftverkehr einheitliche Regeln zu geben, unterzeichneten Vertreter von 52 Staaten am 7. Dezember 1944 in Chicago einen Vertrag über die internationale Zivilluftfahrt - damit war das "Grundgesetz" des globalen Luftverkehrs geschaffen.
Der Luftverkehr ist durch eine ausgeprägte Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gekennzeichnet. Auf globaler Ebene erfolgt diese Zusammenarbeit in der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Sie wurde 1944 durch das sogenannte Chicagoer Abkommen gegründet. Heute umfasst die ICAO 191 Staaten.
Hauptaufgabe der ICAO ist, einheitliche Regelungen für die Sicherheit, Regelmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des internationalen Luftverkehrs zu erarbeiten. Darüber hinaus obliegt ihr die Planung für den Ausbau der Bodenanlagen und -dienste in den Weltregionen des Luftverkehrs.
Die Bundesrepublik gehört der ICAO seit 1956 an. Im kanadischen Montreal, dem Amtssitz der Organisation, ist sie mit einem eigenen Referat vertreten. Ein ständiger Vertreter im Rat, dem Exekutivorgan, arbeitet aktiv in der Luftfahrtkommission, die aus 19 Experten besteht, mit.
Im europäischen Kontext wirkt die Bundesrepublik in den relevanten Gremien der EU mit. Sie ist in der Europäischen Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) vertreten sowie an der Arbeit der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) und der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (EUROCONTROL) beteiligt.
Bedeutende Themenkomplexe auf dieser Ebene sind:
Die Bundesregierung unterstützt auch auf europäischer Ebene die Schaffung einheitlicher Rahmenbedingungen, die zu fairen Wettbewerbsbedingungen der europäischen im Vergleich zur außereuropäischen Luftverkehrswirtschaft führen.
Die Luftverkehrssicherheit umfasst die technische Sicherheit der Flugzeuge, während der Fokus der Luftsicherheit auf der Abwehr äußerer Gefahren liegt.
ECAC: Als ständige Organisation der europäischen Luftverkehrsverwaltungen koordiniert die 1955 gegründete ECAC mit Sitz in Paris die europäischen Positionen in Angelegenheiten der ICAO. Ihre Ziele sind die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sowie die bessere Nutzung und geordnete Entwicklung der europäischen Zivilluftfahrt.
EASA: Im Mittelpunkt der Luftverkehrspolitik der EU steht die Europäische Agentur für Flugsicherheit. Aufgabe der 2002 gegründeten Agentur mit Sitz in Köln ist die Förderung der höchstmöglichen gemeinsamen Sicherheits- und Umweltstandards in der Zivilluftfahrt. Daneben unterstützt die EASA auch Drittstaaten bei der Verbesserung ihrer Luftverkehrssicherheitsstandards.
EUROCONTROL: Die zivil-militärische Organisation wurde 1960 mit Amtssitz in Brüssel gegründet. Ihr Hauptziel ist, einen nahtlosen paneuropäischen Flugsicherungssystems zu errichten. Dazu unterstützt EUROCONTROL die Initiative zur Errichtung eines einheitlichen europäischen Luftraums (Single European Sky).