Innere Sicherheit, Flüchtlinge und Integration

Eine Flüchtlingsfamilie aus Syrien bezieht in der Oderland Kaserne in Frankfurt/Oder ihr Zimmer.

Foto: picture-alliance/dpa/Mehlis

  • IS in Deutschland verboten: Das Verbot umfasst sämtliche Beteiligungen an der Organisation, etwa über soziale Medien, bei Demonstrationen oder der Anwerbung von Geldern und Kämpfern für den IS. Auch seine Symbole dürfen nicht mehr zeigt werden.
  • Kampf gegen Rechtsextremismus: Das neue Bundesprogramm "Demokratie leben – Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit" unterstützt schwerpunktmäßig die Bekämpfung des Rechtsextremismus in Deutschland.
  • Kinder und Jugendliche besser vor Missbrauch schützen: Dazu hat die Bundesregierung das Sexualstrafrecht verschärft. So soll verhindert werden, dass Nacktbilder von Kindern und Jugendlichen unbefugt verbreitet oder damit Geschäfte gemacht werden. Auch gibt es nun einen besseren Schutz vor Cybermobbing. Außerdem werden Sexualstraftaten künftig später verjähren.
Logo 7. Gipfel Integration

Foto: Bundesregierung

  • Doppelte Staatsangehörigkeit ermöglicht: In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sind künftig nicht mehr verpflichtet, sich für einen Pass zu entscheiden. Das hilft jungen Menschen bei der Integration.

  • EU-Freizügigkeit: Die Freizügigkeit in der EU ist einer der sichtbarsten Vorzüge Europas für seine Bürger. Um den Missbrauch dieses Rechts durch eine Minderheit zu unterbinden, hat die Große Koalition im November 2014 das Freizügigkeitsgesetz/EU geändert. Im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug sind künftig befristete Wiedereinreisesperren möglich. Das Aufenthaltsrecht von Unionsbürgern zur Arbeitssuche ist jetzt – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Unionsrechts – befristet. Wer sich durch falsche Angaben eine Aufenthaltsbescheinigung nach dem Freizügigkeitsgesetz beschafft, macht sich strafbar.
  • Asylbewerber und Flüchtlinge: Für die Unterbringung von Flüchtlingen bietet die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) den Kommunen kostenlos freie Gebäude und Grundstücke an. Beim Bauplanungsrecht hat die Bundesregierung Möglichkeiten für die Länder und Kommunen geschaffen, rasch und unkompliziert neue Unterkünfte zu planen und zu errichten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für 2014 300 neue Stellen und für 2015 350 neue Stellen erhalten, um Asylanträge schneller bearbeiten zu können. Damit sich aussichtslose Asylanträge zügiger bearbeiten lassen, sind mehrere West-Balkanstaaten jetzt als sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Zudem entlastet der Bund die besonders betroffenen Kommunen im Jahr 2014 einmalig um 25 Millionen Euro.
  • Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Asylbewerber erhalten künftig bessere Leistungen. Der monatliche Satz steigt auf 352 Euro pro Monat, liegt aber weiterhin unter dem Betrag für Grundsicherungsempfänger. Die Sonderregelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes sollen künftig nur noch 15 Monate statt bislang vier Jahre gelten. Anschließend gibt es Leistungen analog zur Sozialhilfe.
  • Arbeitsaufnahme für Asylbewerber erleichtert: Seit November 2014 entfällt die sogenannte Vorrangprüfung für den Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern – unter anderem für Hochschulabsolventen in Engpassberufen und Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung in einem Engpassberuf haben oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen. Ihnen ist es künftig nach drei Monaten möglich, ihren Lebensunterhalt in Deutschland selbst zu verdienen.