Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Das Ziel: die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammenzuführen.
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In Deutschland leben rund 440.000 Kinder und Jugendliche mit Behinderungen. Viele dieser Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen oder besonderen Bedürfnissen bekommen oft nicht die gleichen Chancen auf Teilhabe und Förderung wie ihre Altersgenossen. So erhalten junge Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung bisher Leistungen der Eingliederungshilfe, etwa Assistenzleistungen von den Trägern der Eingliederungshilfe. Häufig benötigen sie jedoch weitere Hilfen, beispielsweise im Bereich der Erziehung. Diese Leistungen können wiederum nur durch das Jugendamt erbracht werden.
Das wird sich mit dem neuen Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ändern, das das Kabinett auf den Weg gebracht hat. Künftig werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und ihre Eltern schneller und einfacher die Unterstützung erhalten, die sie benötigen – unabhängig von der Form der Behinderung.
Alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich fördern
Dafür werden die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter einem Dach zusammengeführt. So können alle Kinder und Jugendlichen individuell und ganzheitlich gefördert werden. Familien werden dadurch erheblich entlastet, da es in Zukunft nicht mehr von der Art der Beeinträchtigung abhängt, wie Eltern an den Kosten der Leistungen beteiligt werden.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus:
„Mit dem Gesetzentwurf für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit und Inklusion für Familien von Kindern mit Behinderung. Seit mehr als 10 Jahren warten die Betroffenen darauf, endlich unbürokratischer die bedarfsgerechten Leistungen zu erhalten, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung haben im Alltag ohnehin große Herausforderungen zu bewältigen. Ihre Familien unterstützen sie dabei mit bewundernswerter Kraft und Ausdauer. Wenn heute eine Familie wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten zwischen Ämtern hin- und hergeschickt wird, führt das zu weiteren unnötigen Belastungen. Zukünftig sollen sie einen zentralen Ansprechpartner haben: die Kinder- und Jugendhilfe.“
Zentrale Aspekte des Gesetzesvorhabens
- Ein Ansprechpartner für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen: Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen werden zusammengeführt.
- Ein Verfahrenslotse für Familien: Sie helfen den Familien Leistungen zur Teilhabe in Anspruch zu nehmen und beraten Jugendämter bei der Weiterentwicklung inklusiver Angebote vor Ort.
- Kostenfreie Assistenzleistungen für Freizeitaktivitäten: Die Möglichkeiten für junge Menschen mit Behinderungen, an Sportgruppen, Ausflügen oder Ähnlichem teilzunehmen, werden deutlich verbessert.
- Strukturierte Umsetzung ohne Überforderung für die Beteiligten: Bis 2028 haben die Länder und Kommunen Zeit, die Regelungen umzusetzen.
Der Gesetzentwurf basiert auf Ergebnissen des Beteiligungsprozesses „Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe!“, den das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend von Juni 2022 bis Dezember 2023 durchgeführt hat. Dabei haben zusammengenommen mehr als 4.000 Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Länder und des Bundes, aus Fachverbänden und Selbstvertretungsorganisationen, aus Wissenschaft und Forschung sowie junge Menschen mit und ohne Behinderungen Gestaltungsoptionen einer Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe diskutiert.