Inklusion in Kultur und Medien
Kultur und Integration
Die Teilnahme am Kulturleben ist eine grundlegende Voraussetzung, um das gesellschaftliche Zusammenleben mit zu gestalten. Die Staatsministerin für Kultur und Medien setzt sich deshalb dafür ein, auch Menschen mit Beeinträchtigungen den Zugang zu Kunst und Kultur sowie die Entfaltung kreativer Talente zu erleichtern.

Ausstellungsführung in Deutscher Gebärdensprache in der Bundeskunsthalle in Bonn
Foto: David Ertl, 2010 © Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat 2018 die Fördergrundsätze für das Programm "Vermittlung und Integration" überarbeitet, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Kunst und Kultur noch gezielter zu unterstützen. Gefördert werden seitdem unter anderem neue strategische und methodische Ansätze im Bereich Inklusion. Ziel ist es, bereits erfolgreiche Projekte in andere Einrichtungen und Sparten zu übertragen. Zudem unterstützt die BKM die Umsetzung des Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (BBG) in den von ihr geförderten Einrichtungen.
Die Antragsunterlagen für das Förderprogramm "Vermittlung und Integration" finden Sie auf unserer Themenseite zu Modellprojekten.
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Das Netzwerk Kultur und Inklusion an der Akademie Remscheid ermöglicht als Dialog- und Fachforum den Austausch zwischen Theorie und Praxis, Wissenschaft und Forschung sowie Verbändelandschaft und Politik. Seit 2015 fördert die BKM das bundesweit angelegte Projekt. Das Netzwerk diskutiert unter anderem Fragen, die bei der praktischen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Kunst und Kultur entstehen.
Angebote für Menschen mit Beeinträchtigungen öffnen
Die kulturelle Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen ist der Bundesregierung ein zentrales Anliegen. In dauerhaft von der BKM geförderten Einrichtungen sind Zuwendungen daher mit der Auflage verbunden, Inklusion in den Institutionen zu stärken.
Mit dem Projekt „Konzert für alle“ möchte das Rundfunk Sinfonieorchester Berlin (RSB) Angebote für Menschen mit Behinderung erarbeiten und nachhaltig in der Organisationsstruktur des Orchesters verankern. Das Projekt richtet sich vor allem an gehörlose Menschen und Menschen mit kognitiven Einschränkungen. Dabei sollen Methoden und Konzepte getestet sowie Pilotveranstaltungen durchgeführt werden. Die neu geschaffenen inklusiven Formate sollen in enger Zusammenarbeit mit Verbänden, betroffenen Personen und ihren Angehörigen entstehen. Zugleich sollen die Angebote aber auch offen für alle interessierten Besucherinnen und Besucher sein. Das Projekt läuft von 2021 bis 2024.
Das Projekt „Zugängliches Theater“ der Münchner Kammerspiele ist ebenfalls 2021 gestartet und soll bis 2024 gefördert werden. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, Theater aktiv mitzugestalten und zu erleben. Als Pilotprojekt für ein inklusives Stadttheater angelegt, soll es fortlaufend evaluiert und in dauerhafte Strukturen und Prozesse überführt werden. Eine umfassende Dokumentation soll den Transfer in andere Einrichtungen erlauben.
Auch die Bundeskunsthalle in Bonn wendet sich schon seit Jahren mit Veranstaltungen und Führungen an Menschen mit Beeinträchtigungen. Wie auch schon im Projekt "Pilot Inklusion", erarbeitet sie im Rahmen des BKM-geförderten Projektes "Verbund Inklusion" Möglichkeiten, wie inklusive Teilhabe in Museen gelingen kann. Dabei kooperiert die Bundeskunsthalle mit sechs Partnermuseen verschiedenen Typs. Ziel ist es, Erkenntnisse für die gesamte deutsche Museumslandschaft zu gewinnen.
Inklusion ist auch ein zentrales Thema im Haus Bastian, dem neuen Zentrum für Bildung und Vermittlung der Staatlichen Museen zu Berlin. Im Rahmen des Projekts "Ausnahmen sind hier die Regel - Inklusive Bildungsarbeit auf der Museumsinsel", das von der BKM gefördert wird, entwickelt das Haus neue Ansätze für inklusive Bildungsarbeit. Dabei geht das Projekt der Fragestellung nach, welche kreativen und gestalterischen Potentiale inklusive Bildungsprozesse in Zusammenarbeit von Museen, Bildungseinrichtungen und Betroffenen-Verbänden eröffnen.
Wichtige Impulse gab das Strukturprogramm „ARTplus“, das aus dem BKM-geförderten Modellprojekt „Kunst und Inklusion“ des EUCREA Verbands Kunst und Behinderung e.V. hervorgegangen war. Dieses hatte zum Ziel, die Arbeits- und Ausbildungssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung und ihre Einbindung in den Kulturbetrieb zu verbessern. Aus den dort gesammelten Erfahrungen wurden Handlungsempfehlungen dazu erarbeitet, wie der Zugang von Künstlerinnen und Künstlern mit Beeinträchtigungen zu etablierten Kulturhäusern und Ausbildungsstätten verbessert und ein inklusiver Kulturbetrieb realisiert werden kann.
Das bis 2020 von der Kulturstiftung des Bundes geförderte Projekt "CONNECT – Kunst im Prozess“ baute auf „ARTplus“ auf. Es sollte das dort entwickelte Modell auf andere Kultureinrichtungen zu übertragen.
Der Deutsche Kulturrat (DKR) hat 2018 die Beilage der Zeitschrift "Politik und Kultur" (PuK) zu Kultur und Inklusion herausgegeben. Sie bietet neben Beiträgen und Interviews einen Überblick zum Thema und einen Serviceteil für Kultureinrichtungen. Die barrierefreie Version kann hier PDF, 6 MB, barrierefrei heruntergeladen werden.
Mehr Inklusion auch im Filmbereich
Auch im Bereich Film wurde einiges erreicht: So ist die Förderung der Produktion von Kinofilmen und Serien durch die BKM an die Herstellung einer barrierefreien Fassung gebunden. Die Kosten hierfür werden von der BKM im Rahmen der Förderung anteilig bezuschusst. Dies betrifft sowohl die kulturelle Filmförderung als auch den Deutschen Filmförderfonds (DFFF) und den German Motion Picture Fund (GMPF).
Entsprechendes gilt für das Kinofilmerbe, das im Rahmen der von BKM, den Ländern und der Filmförderungsanstalt (FFA) gemeinsam finanzierten Digitalisierungsstrategie gefördert wird. Bei den beiden investiven Kinoförderungen der BKM, den Zukunftsprogrammen I und II, werden in Kinos aller Größen Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit verbessern.
Im Filmförderungsgesetz (FFG) gibt es für die Produktion und Digitalisierung von Kinofilmen ebenfalls entsprechende Vorgaben. Auch Förderhilfen für Kinos und den Absatz von Filmen werden nach dem FFG nur gewährt, wenn barrierefreie Fassungen in geeigneter Weise und in angemessenem Maße zugänglich gemacht werden. Der Regierungsentwurf für das neue FFG ermöglicht der Filmförderungsanstalt (FFA), künftig noch stärker auf Maßnahmen zur Förderung von Inklusion hinzuwirken. Das Gesetz wird am 1. Januar 2022 in Kraft treten.