Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft

Bundeseinheitliche Regelung Höherer Mindestlohn für Abfallwirtschaft

Ab 1. Oktober gilt für alle Beschäftigten der Abfallwirtschaft bundesweit ein Mindestlohn von 8,86 Euro. Das Bundesarbeitsministerium hat die Verordnung jetzt dem Kabinett vorgelegt. Damit müssen auch Betriebe den Mindestlohn zahlen, die nicht tariflich gebunden sind.

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Die Abfallwirtschaft hat seit dem 24.06.2014 einen neuen Tarifvertrag. Er bezieht auch die Straßenreinigungs- und Winterdienste ein. In der Branche sind rund 180.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer tätig.

Die Tarifparteien haben beantragt, die vereinbarten Mindestlöhne für alle Arbeitgeber der Branche zum sechsten Mal in Folge für allgemeinverbindlich zu erklären.

Die fünfte Mindestlohnverordnung war am 30.06.2014 ausgelaufen. Die sechste Folgeverordnung des Bundesarbeitsministeriums wird am 1. Oktober 2014 in Kraft treten.

Mindestlohn über gesetzlicher Grenze

Der erhöhte, bundesweite Mindeststundenlohn für alle Entsorger, Straßenreinigungs- und Winterdienste beträgt

ab dem 1.Oktober 2014 bis zum 30. Juni 2015: 8,86 Euro brutto pro Zeitstunde.

Damit liegt er über dem ab 2015 geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro.

Mit der neuen Verordnung sind in 16 Branchen mit über vier Millionen Beschäftigten Mindestlöhne bundesweit festgeschrieben. Die Tarifpartner haben sie ausgehandelt, die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt.
Die Mindestlöhne gelten auch für Arbeitgeber mit Sitz im Ausland, wenn sie Beschäftigte nach Deutschland entsenden.

Gesetzlicher Mindestlohn ab 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gilt flächendeckend für alle Branchen der gesetzliche Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Noch bis Ende 2016 sind Mindestlöhne unter 8,50 Euro erlaubt - doch nur da, wo allgemeinverbindliche Mindestlohn-Tarifverträge gelten. Spätestens 2017 muss auch in diesen Branchen mindestens 8,50 Euro pro Stunde gezahlt werden.

Das Mindestlohn-Gesetz hat das Ziel, Lohn-Dumping zu verhindern. In Branchen mit einfachen Tätigkeiten werden oft nur Niedriglöhne gezahlt. Weil nur die Hälfte der Beschäftigten in tarifgebundenen Betrieben arbeitet, gelten für diese keine Tarifverträge.
Rund 3,7 Millionen Menschen werden ab 2015 vom gesetzlichen Mindestlohn profitieren.